Hundesteuermarke
Beschreibung
Beschreibung
Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen.
Verlust der Hundesteuermarke
Der Verlust der Hundesteuermarke ist dem Amt für Rechnungswesen und Steuern zu melden. In diesem Fall wird Ihnen eine Ersatzmarke ausgehändigt / übersandt. Eine Ersatzhundesteuermarke kann online beantragt werden. (Öffnet in einem neuen Tab)