Höhe der Hundesteuer

Beschreibung

Beschreibung

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr (01.01.-31.12.)

  • für einen Hund 132,00 € jährlich,
  • bei zwei Hunden für jeden Hund 168,00 € jährlich,
  • ab dem dritten Hund für jeden Hund 192,00 € jährlich.

Die Hundesteuer wird je zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Die Steuer kann auch am 15.07. jeden Jahres in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Eine Umstellung der Zahlweise muss bis spätestens zum 30.11. beim Amt für Rechnungswesen und Steuern beantragt werden und gilt dann ab dem folgenden Kalenderjahr. Die Umstellung der Zahlungsweise kann auch online beantragt werden.

Die Hundesteuer wird immer für das laufende Kalenderjahr festgesetzt und erhoben. Die Höhe der Hundesteuer ist nicht von Rasse, Größe oder Gewicht abhängig, sondern von der Anzahl der gehaltenen Hunde.