Hundesteuerbefreiung / Steuerermäßigung
Beschreibung
Beschreibung
Hundesteuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für
- Hunde, die von Personen gehalten werden, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Teil oder dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII. Teil beziehen bzw. von Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen. Die Befreiung wird nur für einen Hund gewährt und gilt nicht für das Halten von gefährlichen Hunden (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden),
- Hunde, die für den Einsatz im Rettungs- und Katastrophendienst vorgesehen sind, soweit ihre Ausbildung und Eignung für diesen Zweck nachgewiesen wird,
- Blindenführhunde,
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden,
- von der zuständigen Behörde anerkannte Assistenzhunde im Sinne des §12e Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes. Der Nachweis ist durch die Vorlage eines gültigen Ausweises über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft zu erbringen,
- Hunde, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden,
- Hunde, die ab dem 01.07.2019 aus dem Städtischen Tierheim Duisburg des Tierschutzzentrums Duisburg e.V. erstmalig durch den/die Halter*in in seine/ihre Wohnung aufgenommen wurden. Die Befreiung wird ab dem Kalendermonat der Anschaffung des Hundes für die Dauer von 24 Monaten gewährt. Eine entsprechende Bescheinigung (z.B. Tierabgabevertrag) des Tierheims Duisburg ist vorzulegen.
Eine generelle Befreiung von der Hundesteuer für Rentner ist in Duisburg nicht vorgesehen.
Steuerermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes wird auf Antrag gewährt für
- Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, die vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen, erforderlich sind.
Über die Steuerbefreiung oder Ermäßigung wird ein Bescheid erteilt.
Ein Antrag auf Hundesteuerbefreiung / -vergünstigung (Öffnet in einem neuen Tab) steht zum Download bereit. Sie können das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post schicken oder auch per Telefax an 0203/283 6720 bzw. E-Mail an steuerveranlagungstadt-duisburgde übermitteln.