Hundesteuer Abmeldung / Ende der Steuerpflicht

Beschreibung

Beschreibung

In dem Monat, indem die Hundehaltung im Stadtgebiet beendet wurde, endet mit Ablauf des Monats die Steuerpflicht.

Der Hund ist innerhalb eines Monats nach Beendung der Hundehaltung im Stadtgebiet beim Amt für Rechnungswesen und Steuern abzumelden. Ein Vordruck zwecks Abmeldung des Hundes steht zum Download (Öffnet in einem neuen Tab) bereit. Sie können das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post schicken oder auch per Telefax an 0203/283 6720 bzw. E-Mail an steuerveranlagungstadt-duisburgde übermitteln.

Je nach Hunderasse bzw. Größe und Gewicht ist eine separate ordnungsbehördliche Abmeldung beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg erforderlich.