Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beschreibung

Beschreibung

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Duisburg bestehen. 

Sie wird z.B. bei der Konzessionserteilung für Gaststätten, Trinkhallen, Imbisse etc., für Maklererlaubnisse, für Pfandleiher- oder Versteigerungsgewerbe oder für die Anmeldung von Spielhallen benötigt.

Die Ausstellung erfolgt durch das Amt für Rechnungswesen und Steuern. Wir empfehlen, die Unbedenklichkeitsbescheinigung - formlos - per Post (Amt für Rechnungswesen und Steuern, 47049 Duisburg), per Fax unter 0203/283-4473 oder per E-Mail unter steuersachbearbeitungstadt-duisburgde zu beantragen, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden. Geben Sie bitte an, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird. Sie erhalten die Bescheinigung umgehend per Post zugesandt. In dringenden Fällen können Sie die Bescheinigung auch vor Ort abholen. Vereinbaren Sie hierzu bitte vorab telefonisch einen Termin.

Folgende Daten sind für die Erteilung der Bescheinigung erforderlich:

Privatperson

Juristische Person (z.B. GmbH)

Name

Name

Geburtsdatum

Handelsregisternummer

Aktuelle Anschrift

Sitz der Firma

Sofern Sie (zusätzlich) eine Bescheinigung des Finanzamtes über Ihre steuerliche Zuverlässigkeit benötigen, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt. Sie erhalten bei der Stelle, die Sie zur Beschaffung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung auffordert, Auskunft, welche der Bescheinigungen Sie vorlegen müssen.

Zur Kontaktaufnahme per Telefon rufen Sie bitte den angegebenen Nebenanschluss gemäß dem Buchstabenbereich an, mit dem Ihr Nachname, bzw. Ihr Firmenname anfängt:

Buchstabenbereich

Rufnummer

A - Box

0203/283 2769

Boy - Eld

0203/283 2272

Ele - Gie

0203/283 2377

Gif - Jes

0203/283 3114

Jet - Luj

0203/283 6717

Luk - Oe

0203/283 2253

Of - Reh

0203/283 2248

Rei - Stah

0203/283 5842

Stai - War

0203/283 8457

Was - Z (Zahlen; Sonderzeichen)

0203/283 3182

 

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).