Stabsstelle Ratsangelegenheiten

Der Stabsstelle Ratsangelegenheiten obliegt die Geschäftsführung für den Rat der Stadt sowie den Haupt- und Finanzausschuss, in denen der Oberbürgermeister kraft Gesetz den Vorsitz innehat. Ein weiterer Schwerpunkt sind kommunalverfassungsrechtliche Themen und Fragestellungen.