Stadt Duisburg führt Mietwerterhebung durch

Welche Unterkunftskosten gelten als „angemessen“ bei der Bewilligung von Sozialleistungen? Diese Frage soll künftig mit Hilfe eines „Schlüssigen Konzeptes“ beantwortet werden können, das von der Rechtsprechung bei sozialrechtlichen Streitigkeiten als Entscheidungshilfe gefordert wird.

Um das Mietpreisniveau im Stadtgebiet zuverlässig und repräsentativ ermitteln zu können, wird eine aktuelle und möglichst breite Datengrundlage benötigt. Die Stadt Duisburg als Träger der Sozialhilfe hat deshalb das Forschungsinstitut Domus Consult aus Hamburg beauftragt. Hierzu werden in den nächsten Tagen rund 5.000 städtische Schreiben und Fragebögen zur Mietwerterhebung an Vermietende versandt. 

Michael Fechner, Leiter des Amtes für Soziales und Wohnen, bittet um rege Teilnahme und Unterstützung durch die angeschriebenen Vermieter: „Je höher der Rücklauf der versandten Fragebögen ist, desto verlässlicher kann das aktuelle Mietpreisniveau im Stadtgebiet abgebildet werden.“

Damit können in der Stadt Duisburg zukünftig die Leistungen für die Unterkunftskosten angepasst und in angemessenem und gerechtem Umfang gewährt werden. Gleichzeitig erfolgt ein wichtiger Schritt zur Versorgung der Leistungsberechtigten mit angemessenem Wohnraum.

„Die Datenerhebung liegt damit nicht nur im Interesse der Leistungsberechtigten, sondern auch im Interesse der Vermietenden und Steuerzahlenden“, erläutert Michael Fechner.

Die Daten werden anonymisiert erhoben und die zum Abschluss erstellte Übersicht lässt keinen Rückschluss auf die Mietenden oder Vermietenden zu. Der Datenschutz wird zu jeder Zeit gewahrt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und kostenlos.