Ich suche eine Wohnung
Vielen Dank für Ihr Interesse am Wohnstandort Duisburg.
Sie sind im Internet noch nicht fündig geworden? Gern unterstützt das Amt für Soziales und Wohnen Wohnungssuchende.
1. Unterstützung durch das Netzwerk WoLeDu - Wohnen und Leben in Duisburg
WoLeDu ist die große Kooperation zwischen der Stadt Duisburg und der Wohnungswirtschaft.
- Auf der Internetseite www.woledu.de (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie unter der Rubrik "Ich suche eine Wohnung" einen Bewerbungsbogen ausfüllen. Dieser geht nach dem Absenden an alle teilnehmenden Unternehmen und die Kommunale Wohnungsvermittlungsstelle. Sollte dort entsprechender Wohnraum zur Verfügung stehen, erhalten Sie automatisch Angebote.
- Sie möchten gerne direkt mit den Wohnungsgesellschaften Kontakt aufnehmen? Nutzen Sie dazu die Broschüre von WoLeDu im Abschnitt "Links und Downloads". Hier finden Sie Porträts und Kontaktdaten vieler Wohnungsunternehmen und Genossenschaften mit Wohnraum in Duisburg.
- Regelmäßig richtet WoLeDu ihre Wohnungsbörsen aus. Hier können Sie mit vielen Wohnraumanbietern in den persönlichen Kontakt treten. Die Termine werden auf der Internetseite www.woledu.de (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
- Weitere Tipps für Wohnungssuchende enthält unser Mieterführerschein im Abschnitt "Links und Downloads"
2. Unterstützung durch die Kommunale Wohnungsvermittlungsstelle
Bei der Suche nach einer frei finanzierten Wohnung ist Ihnen das Amt für Soziales und Wohnen behilflich. Gerne nimmt die Kommunale Wohnungsvermittlungsstelle Wohnraumgesuche und Wohnraumangebote zur Vermittlung entgegen. Bitte wenden Sie sich dazu an die
Kommunale Wohnungsvermittlungsstelle
kwvstadt-duisburgde
Gutenbergstr. 24
47051 Duisburg
Tel. 0203 283 2900 und 0203 283 4112
Öffnungszeiten:
Montags, mittwochs, freitags 8 bis 12 Uhr
3. Unterstützung durch das Wohnungswesen
Vielleicht haben Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS), der es Ihnen ermöglicht, öffentlich geförderten Wohnraum anzumieten?
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell, sodass hier leider keine Beispielberechnungen aufgeführt werden können.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte hier: