Mir droht der Verlust meiner Wohnung
Droht der Verlust Ihrer Wohnung?
Der Verlust der Wohnung droht, wenn:
- die monatliche Miete unpünktlich, unregelmäßig oder nicht gezahlt wird,
- Mietschulden entstanden sind,
- eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses erfolgte,
- Sie bereits eine Räumungsklage erhalten haben,
- die Zwangsräumung ihrer Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher ansteht.
Wichtig: Bitte schnell reagieren! Nur dann ist es möglich, bestimmte Fristen einzuhalten und den drohenden Wohnungsverlust Ihrer Wohnung abzuwenden.
Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle bietet – insbesondere Personen mit niedrigem Einkommen – im Arbeitsbereich „Akuthilfe“ eine Reihe von Hilfestellungen an:
- Beratung und Information
- Kontaktaufnahme mit Ihrem Vermieter
- Vermittlung zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter
- Prüfung und Veranlassung weiterer Hilfen
Unter bestimmten Bedingungen kann zum dauerhaften Erhalt der Wohnung eine darlehensweise Übernahme der Mietschulden erfolgen, sofern die Möglichkeit der Eigenhilfe nicht gegeben ist.
Rufen Sie uns an.
Sie sind bereits wohnungslos?
Als Einzelperson über 21 Jahre steht Ihnen die „Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle“ (ZABV) auf der Beekstr. 45 in 47051 Duisburg für individuelle Beratung und Einleitung weitergehender Hilfen zur Verfügung. Diese Beratungsstelle wird gemeinsam von der Stadt Duisburg, dem Diakoniewerk Duisburg GmbH und dem jobcenter Duisburg betrieben.
Für Mehrpersonenhaushalte stehen Unterbringungs- und Unterstützungsangebote innerhalb der Fachstelle für Wohnungsnotfälle Arbeitsbereich „Unterbringung“ zur Verfügung. Die Fachstelle befindet sich auf der Gutenbergstr. 24, 47051 Duisburg.
Schuldner- und Insolvenzberatung
Finanzielle Probleme sind häufig der Grund für einen drohenden Wohnungsverlust. Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle bietet daher bei einer Überschuldung eine kostenlose Beratung für alle Privatpersonen durch die städtische Schuldner- und Insolvenzberatung an. Für weitere Informationen nutzen Sie den Link.