Meine Mietwohnung hat schwerwiegende Schäden
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Wenn Ihre Mietwohnung schwerwiegende Mängel (Feuchtigkeitsschäden an Wänden oder Decken, Gravierende Mängel an Fenstern, Fehlende Versorgung mit Wasser und Allgemeinstrom, Fehlende Beheizbarkeit der Wohnung, Funktionsmängel an der Sanitärversorgung) aufweist und Ihr/e Vermieter/in trotz mehrfacher Aufforderung nicht reagiert, können Sie die Kollegen*innen der Wohnungsaufsicht unterstützen.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie hier: