Mein Einkommen reicht nicht für die Miete

Sollte Ihr Einkommen nicht zur Deckung ihrer Miete reichen, besteht eventuell die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen.

Dies gilt auch für selbstbewohntes Eigentum. Die Leistung nennt sich dann Lastenzuschuss.

Gerade durch Einführung von Wohngeld-Plus zum 01.01.2023 haben mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld/Lastenzuschuss. Auch ist die Höhe des Wohngeldes/ Lastenzuschuss deutlich angestiegen.

Die Wohngeld- /Lastenzuschussberechnung ist sehr komplex, sodass hier leider keine Beispielberechnungen dargestellt werden können.

 

Alle Einzelheiten zum Wohngeld / Lastenzuschuss finden Sie unter folgenden Link:

Wohngeld | Stadt Duisburg