Förderfonds Interkultur Ruhr 2021: Anträge können ab 15. April eingereicht werden

Gesucht werden künstlerische, soziokulturelle und interdisziplinäre Initiativen, die praktische Visionen für ein bereicherndes interkulturelles Zusammenleben im Ruhrgebiet entwickeln.

Der Förderfonds Interkultur Ruhr geht in die nächste Runde. Auch 2021 werden künstlerische, soziokulturelle und interdisziplinäre Initiativen unterstützt, die praktische Visionen für ein bereicherndes interkulturelles Zusammenleben im Ruhrgebiet entwickeln und sich für ein solidarisches Miteinander einsetzen.

Neue Förderanträge können ab 15. April 2021 wie bisher ausschließlich online gestellt werden. Über Anträge bis zur einer Summe von 4.999 Euro entscheidet die Regionaldirektorin. Über die Auswahl der Vorhaben ab einer Fördersumme von 5.000 Euro entscheidet der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt (AKSV) des Regionalverbands Ruhr (RVR) in seinen Sitzungen. Die nächste Sitzung findet bereits am 20. Mai statt. Anträge hierfür können bis einschließlich 29. April 2021 eingereicht werden. Weitere Sitzungstermine und Fristen werden regelmäßig auf der Website www.interkultur.ruhr (Öffnet in einem neuen Tab) aktualisiert.

Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sind explizit zur Antragstellung eingeladen. Eine gleichberechtigte Projektbeteiligung von Akteur*innen unterschiedlicher kultureller Hintergründe ist ausdrücklich gewünscht. Das Team Interkultur Ruhr bietet weiterhin eine aktive Beratung und Vermittlung zwischen Projektinitiator*innen und potentiellen Partnerorganisationen an. Neue Ansprechpartnerin hierfür ist Yasemin Tayeboun (ytinterkulturruhr).

Produktionen im Kontext von Flucht und Migration
Auch 2021 werden künstlerische und kulturelle Produktionen im Kontext von Flucht und Migration gefördert, die sich für die Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen einsetzen. Neben der Projektförderung ist auch eine Förderung von Konzepten möglich. Die Ausschreibung richtet sich an alle Sparten und Bereiche der Kunst, des Kulturschaffens sowie der kulturellen Bildung und der Soziokultur. Förderberechtigt sind kommunale und freie Kulturinstitutionen, Vereine, Verbände, Kulturträger und Künstler*innen, die einen Beitrag zum interkulturellen Leben in der Metropole Ruhr leisten.

Der Förderfonds Interkultur Ruhr ist eine gemeinsame Initiative des RVR  und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, um ein Klima interkultureller Offenheit in der Metropole Ruhr zu fördern. Mit einem jährlichen Fördervolumen von 200.000 Euro wurden seit 2016 über 180 interkulturelle Projekte in verschiedenen Städten des Ruhrgebiets realisiert– nachzulesen in den ausführlichen Dokumentationen, die dazu erschienen sind.

Antragstellung und weitere Informationen auf www.interkultur.ruhr (Öffnet in einem neuen Tab)

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