Sonderabfälle

Sonderabfälle aus Gewerbe richtig entsorgt!

Wir können Ihnen Lösungen für die Entsorgungen von Sonderabfällen anbieten. Bitte wenden Sie sich an

Vertrieb: (0203) 283 - 4001
vertriebwb-duisburgde

Für die Entsorgung von Sonderabfällen stellen wir unter Anderem spezielle Behältnisse wie z.B. Spannringdeckelfässer oder ASP-Behälter bereit.

Für u.a. nachfolgend aufgeführte Schadstoffe können wir Ihnen Entsorgungswege vorschlagen:

  • Asbesthaltige Baustoffe
  • Bitumenpapier / Teerpappe
  • Mineralfaserabfälle
  • Ölverunreinigte Betriebsmittel
  • Fettabscheider

      

Asbesthaltige Baustoffe
Für die Entsorgung Ihrer geringen Asbestabfälle stellen wir Ihnen offene oder gedeckelte Absetzcontainer zur Verfügung. Beim Umgang und bei der Entsorgung von Asbest und asbesthaltigen Baustoffen muss sichergestellt sein, dass keine Gesundheits- oder Umweltgefährdung durch freiwerdende Asbestfasern auftreten. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber strenge Vorschriften erlassen, welche beim Umgang mit Asbest genauestens eingehalten werden müssen. Vor Beginn der Abbruch-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen ist der Bauherr verpflichtet, dass Baumaterial oder das Gebäude auf asbesthaltige Baustoffe zu untersuchen; er hat sich hierzu eines sachkundigen Unternehmens zu bedienen.

Verpackung, Verladung und Transport von Asbest & Asbestzement muss in staubdichter Folie oder so genannten Big-Bags (verschließbare Säcke aus Kunststofffasern) erfolgen.

Was ist Asbest?
Asbest ist eine Gruppe natürlich vorkommender feinfaseriger Minerale und besteht im Wesentlichen aus Magnesiumsilikaten. Differenziert wird zwischen schwach gebundenen (Weichasbest) und fest gebundenen ( Asbestzement) Faserprodukten. Der festgebundene Asbestzement wurde bis Ende der 80er Jahre vor allem in Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen (Wellplatten), Lüftungskanälen, Blumenkästen oder als Reibungsbelag von Bremsen und Kupplungen etc. eingesetzt. Der wesentlich gefährlichere Weichasbest diente vor allem zu Isolations-, Dämm- und Feuerschutzzwecken (Dichtungsmaterial, Spritzasbest, Dämmplatten, Nachtspeicheröfen).

Bitumenpapier / Teerpappe
Teerpappe oder Bitumenpapier ist mit Steinkohlenteer getränkte Pappe, in die grobkörniger Sand oder feiner Kies eingebracht wurde. Durch die Bitumenschicht zeichnet sich das Papier durch ein hohes Maß an Wasserdichtigkeit und ein geringes Maß an Wasserdampfdurchlässigkeit aus.

Es fällt in erster Linie in der Bauwirtschaft aus der Isolierung von Flachdächern und einfachen Holzdächern an. Dieses Material gehört zu den überwachungsbedürftigen Abfällen und ist daher gesondert über einen Entsorgungsnachweis zu entsorgen.

Kohlenteerhaltige Bitumengemische
Unter kohlenteerhaltigen Bitumengemischen versteht man teerhaltigen Straßenaufbruch, der beim Ausbau von Straßen und Verkehrsflächen anfällt. Durch den Anteil von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gilt das Material als besonders überwachungsbedürftiger Abfall.
Daher muss für den Transport über Container ein Entsorgungsnachweis beantragt sein. Die Verwertung findet dann in speziellen Aufbereitungsanlagen statt

Mineralfaserabfälle
Dämmstoffe, die aus Mineralwolle bestehen, bezeichnet man als künstliche Mineralfaserabfälle (KMF-Abfälle). Ältere Produkte enthalten lungengängige und damit krebsverursachende Fasern. Seit dem 01.06.2000 dürfen in Deutschland nur noch Produkte ohne diese lungengängigen Fasern verarbeitet werden.

Da bei der Gebäudesanierung nicht sicher nachweisbar ist, dass die KMF-Abfälle erst nach dem Stichtag hergestellt und eingebaut wurden, sind sie grundsätzlich als überwachungsbedürftige Abfälle einzustufen.
Dies bedeutet, dass für den Containertransport ein gültiger Entsorgungsnachweis vorzuliegen hat.

Beim Umgang und dem Ausbau dieses Materials sind die technischen Richtlinien (TRGS 520) einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem das Verpacken des Materials für den Transport in festen, staubdichten Säcken, damit keine Freisetzung von gefährlichen Faserstäuben möglich ist.

Die benötigten Säcke stellen wir Ihnen auch gerne zur Verfügung.

Ölverunreinigte Betriebsmittel
Zu den festen fett- und ölverunreinigten Betriebsmitteln gehören z.B. ölverunreinigte Putzlappen, Aufsaugmittel und Ölfilter.
Diese überwachungsbedürftigen Abfälle erfassen wir mit Abfallbehältern aus Metall mit einem Fassungsvolumen von 240 l oder 1.100 l.
Dazu muss auch ein gültiger Entsorgungsnachweis vorliegen.

Die Leerung der Gefäße findet regelmäßig oder auf Abruf statt.

Fettabscheider
Unter Fettabscheidern versteht man Anlagen oder Vorrichtungen zur Wasserreinigung, in denen Fette aus Wasser abgetrennt werden. Die Fettabscheider sind in erster Linie in Großküchen und Gaststätten im Einsatz. Sie unterliegen einer regelmäßigen Reinigung, Entsorgung und Funktionsprüfung nach DIN 4040.

Über eine beauftragte Spezialfirma, mit einem entsprechendem Fahrzeug mit Saug- und Spüleinrichtung, können wir Ihnen diesen Gesamtservice anbieten.

Kontakt:
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