Bundestagswahl 2025

Allgemeine Informationen

Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt

Alle vier Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland die Mitglieder des Deutschen Bundestages. 

Deutsche Staatsangehörige können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 18 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.

2025 werden in Deutschland 630 Bundestagsabgeordnete gewählt.

Jede und jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen; eine Stimme für die zu wählende Direktkandidatin oder den zu wählenden Direktkandidaten („Erststimme“) und eine für die von den Parteien aufgestellten Kandidatenlisten („Zweitstimme“).

Der Deutsche Bundestag hat das Wahlgebiet der Bundesrepublik Deutschland auf 280 Wahlkreise festgesetzt. Auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen entfallen 64 Wahlkreise (mit den Wahlkreisnummern 86 bis 149). Duisburg hat die Wahlkreise 114 Duisburg I und 115 Duisburg II. 

114 Duisburg I

Beinhaltet die Stadtbezirke Rheinhausen, Süd und vom Stadtbezirk Mitte die Stadtteile Altstadt, Neuenkamp, Kaßlerfeld, Neudorf-Nord, Neudorf-Süd, Dellviertel, Hochfeld und Wanheimerort

115 Duisburg II

Beinhaltet die Stadtbezirke Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl und vom Stadtbezirk Mitte der Stadtteil Duissern.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten;
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen haben (Obdachlose und Auslandsdeutsche) und
  • nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Zuzug/ Umzug/ Wegzug

Zuzug

Bei der Aufstellung des Wählerverzeichnisses werden von Amts wegen zunächst alle wahlberechtigten Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit berücksichtigt, die am Stichtag (12.01.2025) bei der Gemeinde (Einwohnermeldeamt) mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. 

Wahlberechtigte, die nach dem 12.01.2025 und vor dem 02.02.2025 eine neue Wohnung im Wahlgebiet begründen oder ihre Wohnung verlegen und sich bei der Meldebehörde anmelden, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag eingetragen. Außerdem werden nicht im Einwohnermelderegister geführte Wahlberechtigte (zum Beispiel Deutsche im Ausland, Obdachlose) in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie vor dem 02.02.2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben. Nach dem 02.02.2025 können keine Anträge zur Eintragung in das Wählerverzeichnis mehr gestellt werden.

Umzug

Wenn Sie innerhalb Duisburgs in einen anderen Wahlkreis umgezogen sind und sich nach dem 12.01.2025 erst ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in dem Wählerverzeichnis Ihres ehemaligen Wahlkreises eingetragen; eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis ist nur auf Antrag hin (bis zum 02.02.2025) möglich. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem alten Wahllokal wählen können und keinen Antrag auf Eintragung in das neue Wählerverzeichnis gestellt haben, beantragen Sie bitte rechtzeitig (bis spätestens zum 21.02.2025, 15 Uhr) Briefwahlunterlagen. 

Wegzug

Personen, die ihren Hauptwohnsitz nach dem 12.01.2025 in eine andere Stadt verlegen, können nur noch auf Antrag in das Wählerverzeichnis ihrer neuen Gemeinde aufgenommen werden. Andernfalls bleiben sie im Wählerverzeichnis ihres bisherigen Wohnortes eingetragen und können dort - beispielsweise im Rahmen der Briefwahl - ihr Wahlrecht ausüben.

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Duisburg finden Sie hier:

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, welcher bis zum 02.02.2025 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingegangen sein muss.

Sobald sie die Wahlunterlagen erhalten haben, können im Ausland lebende Deutsche per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Dabei muss beachtet werden, dass die Wahlunterlagen bis 18.00 Uhr am Wahlsonntag, den 23. Februar 2025, bei der Stabsstelle Wahlen eingegangen sein müssen.

Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis:

Den Link zum Antrag und viele weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Seite der Bundeswahlleiterin:

Briefwahl

Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (vorauss. ab dem 7. Februar 2025). Wir bitten bis dahin um Geduld.

Wer in einem Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen ist, kann bei der kommunalen Behörde einen Wahlschein beantragen und die Briefwahlunterlagen anfordern. Stellen Sie den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) möglichst frühzeitig, damit genügend Zeit zur Rücksendung bleibt.

Sie erhalten voraussichtlich bis zum 21. Tag vor der Wahl (02.02.2025) Ihre Wahlbenachrichtigung.

Füllen Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung den Antrag auf Zusendung eines Wahlscheins aus, in dem sie ihn mit Geburtsdatum und Unterschrift sowie einer ggfs. abweichenden Anschrift versehen. Achtung: Der Antrag sollte ausreichend frankiert sein.

Senden Sie den ausgefüllten Antrag per Post an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde (Adresse ist auf dem Wahlscheinantrag aufgedruckt).

Die Wählerinnen und Wähler können auch ONLINE den Briefwahl-/Wahlschein- Antrag stellen. Unter https://briefwahl.duisburg.de (Öffnet in einem neuen Tab) gelangt man ab diesem Zeitpunkt auf die OLIWA-Antragsseite und kann dort mit dem auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code oder manuell den Antrag stellen.

Eine telefonische Antragsstellung ist grundsätzlich gesetzmäßig untersagt.

Eine Beantragung per E-Mail an briefwahlstadt-duisburgde ist möglich:

Folgende Angaben sind hier erforderlich:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Geburtsdatum 
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)


Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Briefwahlstellen

Im Briefwahlzeitraum ist es jeder Wählerin und jedem Wähler möglich, eine unserer sieben Briefwahlstellen in den sieben Bezirksämtern aufzusuchen. Ab dem 03. Februar 2025 besteht die Möglichkeit dafür.

Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind aber erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (vorauss. ab dem 7. Februar 2025). Bis dahin unterstützen die Mitarbeitenden in den Briefwahlstellen Wählerinnen und Wähler bei der Online-Beantragung und beantworten Ihre Fragen.

Am 21.02.2025, dem letzten Freitag vor der Wahl, haben alle Briefwahlstellen bis 15 Uhr geöffnet. Dort können die Briefwahlunterlagen beantragt und in Empfang genommen oder es kann direkt vor Ort gewählt werden.

Bezirksamt Walsum (Friedrich-Ebert-Straße 152, 47179 Duisburg)

Mo, Mi, Do :  8 - 16 Uhr

Di         :  8 - 18 Uhr

Fr         :  8 - 14 Uhr

Bezirksamt Hamborn (Duisburger Straße 213, 47166 Duisburg)

Mo - Mi    :  8 - 16 Uhr

Do         :  8 - 18 Uhr

Fr         :  8 - 14 Uhr

Bezirksamt Meiderich/Beeck (Von-der-Mark-Straße 36, 47137 Duisburg)

Mo, Di, Do :  8 - 16 Uhr

Mi         :  8 - 18 Uhr

Fr         :  8 - 14 Uhr

Bezirksamt Homberg/Ruhrort/Baerl (Bismarcklatz 1, 47198 Duisburg)

Mo         :  8 - 18 Uhr

Di - Do    :  8 - 16 Uhr

Fr         :  8 - 14 Uhr

Bezirksamt Mitte (Sonnenwall 73-75, 47051 Duisburg)

Mo - Mi    :  8 - 16 Uhr

Do         :  8 - 18 Uhr

Fr         :  8 - 14 Uhr

Bezirksamt Rheinhausen (Körnerplatz 1, 47226 Duisburg)

Mo - Mi    :  8 - 16 Uhr

Do         :  8 - 18 Uhr

Fr         :  8 - 14 Uhr

Bezirksamt Süd (Sittardsberger Allee 14, 47249 Duisburg)

Mo, Mi, Do :  8 - 16 Uhr

Di         :  8 - 18 Uhr

Fr         :  8 - 14 Uhr

Selbstverständlich ist es Ihnen auch jederzeit möglich in der Stabsstelle Wahlen selbst die Briefwahlunterlagen zu beantragen, mitzunehmen oder direkt vor Ort zu wählen:

Stabsstelle Wahlen (In den Haesen 84, 47198 Duisburg)

Räume 11 u. 12

Mo - Fr    :  8 - 16 Uhr

Sie wollen helfen?

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Dann besuchen Sie folgende Seite und melden sich freiwillig als wahlhelfende Person:

Wahlergebnis

Die Wahlergebnisse der letzten Wahlen finden Sie unter dem folgenden Link: