Europawahlen 2024
Allgemeine Informationen
In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt. Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments.
2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Je mehr Stimmen eine Partei also bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament.
In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Listenwahlvorschläge können für einzelne Länder oder es kann eine gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Hier werden geschlossene Listen genutzt, d. h. Wählerinnen und Wähler können die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern.
Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei Europawahlen keine Wahlkreise. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Wer darf wählen?
In Deutschland ist wahlberechtigt, wer
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
(für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet sein); - über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
- in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält (Stichtag ist der 09.03.2024);
- sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (gilt nur für Unionsbürger/innen, Obdachlos/e und Auslandsdeutsche) und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Außerdem müssen sie, um in Deutschland wählen zu können, ins Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dafür gibt es zwei Optionen:
- Eintragung von Amts wegen
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl, also am 28. April 2024, bei einer Meldebehörde gemeldet sind. Sie erhalten dann wie alle Wahlberechtigten von der Gemeindebehörde (Stabsstelle für Wahlen in Duisburg) spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland muss erneut ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden. - Eintragung auf Antrag
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also am 19. Mai 2024, bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Das Antragsformular können Sie als PDF-Datei unter dem folgenden Link herunterladen. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt:
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter:
Deutsche im Ausland
Deutsche Staatsbürger können entweder
- auf Antrag ihr Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland ausüben, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen,
oder - in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen.
Für sie gelten in diesem Fall die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates. Für weitere Informationen wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Stelle Ihres Wohnsitzmitgliedstaates.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Das Antragsformular können Sie als PDF-Datei unter dem folgenden Link herunterladen. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt:
Briefwahl
Wer in einem Wählerverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen ist, kann bei der kommunalen Behörde einen Wahlschein beantragen und die Briefwahlunterlagen anfordern. Stellen Sie den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) möglichst frühzeitig, damit genügend Zeit zur Rücksendung bleibt.
Sie erhalten bis spätestens zum 19. Mai Ihre Wahlbenachrichtigung.
Füllen Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung den Antrag auf Zusendung eines Wahlscheins aus, in dem sie ihn mit Geburtsdatum und Unterschrift sowie einer ggfs. abweichenden Anschrift versehen. Achtung: Der Antrag sollte ausreichend frankiert sein.
Senden Sie den ausgefüllten Antrag per Post an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde (Adresse ist auf dem Wahlscheinantrag aufgedruckt).
Ab dem 07.05.2024 bis zum 05.06.2024 können Wählerinnen/Wähler auch ONLINE den Briefwahl-/Wahlschein- Antrag stellen. Unter https://briefwahl.duisburg.de (Öffnet in einem neuen Tab) gelangt man ab diesem Zeitpunkt auf die OLIWA-Antragsseite und kann dort mit dem auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code oder manuell den Antrag stellen.
Eine telefonische Antragsstellung ist grundsätzlich gesetzmäßig untersagt.
Eine Beantragung per E-Mail an briefwahlstadt-duisburgde ist möglich:
Folgende Angaben sind hier erforderlich:
- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Bekanntmachungen
Wahlergebnis
Die Wahlergebnisse der letzten Wahlen finden Sie unter dem folgenden Link: