Wespen, Hornissen, Hummeln & Co. - kein Grund zur Panik!
In Duisburg nimmt die Zahl von Insektenvölkern wie Wespen, Hornissen, Hummeln und Wildbienen in Siedlungsbereichen zu – bedingt durch den Klimawandel und den Rückgang natürlicher Lebensräume. Die gute Nachricht: Die meisten dieser Tiere sind friedlich und ökologisch äußerst wertvoll. Wer sie kennt, kann gelassen bleiben und gezielt schützen.
Wer ist wer? – einige Arten im Überblick
Hornisse (Vespa crabro): Größte einheimische Wespenart, friedlich und auch in der Dämmerung aktiv. Ein Volk umfasst meist bis zu 700 Tiere. Sie sind effektive Insektenjäger und schützen Gärten vor Schädlingen. Besonders geschützt.
Hornisse mit erbeutetem Heupferd
Gemeine und Deutsche Wespe (Vespula vulgaris / germanica): Häufige Gäste an menschlichen Speisen. Große Völker mit bis zu 10.000 Tieren. Diese Arten können bei Bedrohung aggressiv reagieren, sind aber nur in den Sommermonaten aktiv.
Wespe auf Kuchenteller
Sächsische Wespe (Dolichovespula saxonica) und Gallische Feldwespe (Polistes dominula): Friedliche, nützliche Arten. Bauen freihängende Nester (z. B. unter Vordächern). Meiden zuckerhaltige Speisen – werden oft mit der Deutschen Wespe verwechselt, stellen aber keine Gefahr dar.
Gallische Feldwespe
Hummeln: Besonders friedlich, flauschig und langsam fliegend. Sie stehen unter besonderem Schutz und spielen eine zentrale Rolle bei der Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen.
Hummel auf Weidenkätzchen
Wildbienen: Über 500 Arten in Deutschland! Viele leben solitär (ohne Staaten), nisten in Sand, Totholz oder Mauerfugen. Ihre Bestäubungsleistung ist unersetzlich – viele Arten sind stark gefährdet. Alles stehen unter besonderem Artenschutz.
Scherenbienen an Nisthotel
Honigbiene (Apis mellifera): Kultivierte Art, die nur in menschlicher Obhut zurecht kommt. Unerläßlich in ihrer Bestäuberleistung, z.B. für den Obstanbau. Nicht durch das Naturschutzgesetz geschützt.
Honigbiene in Kirschblüte
Bedeutung für die Natur
Natürliche Schädlingsbekämpfer: Hornissen und Wespen füttern ihre Brut mit Insekten – ein starkes Hornissenvolk erbeutet täglich bis zu 500 g Fluginsekten.
Unersetzliche Bestäuber: Hummeln und Wildbienen übernehmen Bestäubungsarbeit selbst bei schlechtem Wetter – ein Plus für Landwirtschaft und Artenvielfalt.
Wann dürfen Wespennester bekämpft werden?
Grundsätzlich genießen alle genannten Arten den Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Verboten ist: das Töten der Tiere, das mutwillige Zerstören ihrer Nester und jede Beeinträchtigung der Fortpflanzung, z. B. durch Umsiedlung oder Vertreibung.
Die Hornisse, alle Hummeln und Wildbienen sowie die bei uns sehr seltenen Kreiselwespen und Knopfhornwespen sind nach § 44 BNatSchG besonders geschützt. Ihre Nester dürfen nur in besonderen Fällen beseitigt werden, z.B. wenn:
eine konkrete Gesundheitsgefährdung besteht (z. B. bei Allergien mit Attest),
das Nest eine akute Gefahr für Menschen in sensiblen Bereichen darstellt (z. B. Kindergarten, Krankenhauszugang),
und keine Alternativen wie Absperrung oder Tolerierung möglich sind.
Liegt die Befreiung vor, kann das Nest durch einen Schädlingsbekämpfer beseitigt oder umgesetzt werden. Anschriften zu Schädlingsbekämpfern finden Sie im Internet oder auf den Gelben Seiten.
Welche Art betroffen ist, kann in der Regel nur ein Fachmann (Imker, Schädlingsbekämpfer) beurteilen. Daher ist von einer eigenständigen Bekämpfung eines Wespennestes (z.B. durch Sprays aus dem Baumarkt) abzuraten.
In jedem Fall ist die Umsiedelung eines Nestes der Vernichtung vorzuziehen!
Denken Sie unbedingt daran, dass...
die Umsetzung und/oder eine Beseitigung von Nestern durch Fachleute mit Kosten bzw. Aufwandsentschädigung für Sie verbunden sind.
die artenschutzrechtliche Befreiung vor der Entfernung der Nester für die besonders geschützten Arten (Hornisse, Wildbienen, Hummeln) vorliegen muss. Wer ohne eine Genehmigung die vorgenannten Insektennester beschädigt oder zerstört, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 € belegt werden.
Wie kann man sich vor Wespen schützen?
Vielfach wird die Gefährlichkeit der genannten Insekten überschätzt. Wenn man sich dennoch durch sie gestört fühlt, ist es angebracht, sich eine angemessene Verhaltensweise den Tieren gegenüber anzugewöhnen.
Vor allem sollte man:
zuckerhaltige Lebensmittel nicht lange unbedeckt im Freien stehen lassen
nicht aus Flaschen oder Dosen trinken, falls keine Becher oder Gläser zur Verfügung stehen, möglichst dünne Trinkröhrchen benutzen
Trinkgläser abdecken, Becher mit Abdeckung und passenden Strohhalmen benutzen
Speisen und Getränke nie bei fortgeschrittener Dämmerung und im Dunkeln zu sich nehmen
von Wespen bereits benagte Früchte vor dem Verzehr in Stücke schneiden
nach dem Verzehr von süßen Speisen oder Getränken bei Kindern Mund und Wangen feucht abwischen
nach den Mahlzeiten Tische schnell abräumen und von Speiseresten reinigen
auf Boden mit Fallobst nicht barfuß gehen
Abfallbehälter sorgfältig verschließen
bei der Nahrungssuche unter die Kleidung geratener Tiere nicht drücken oder schlagen, sondern ruhig warten, bis die Tiere wieder von alleine herauskommen
Bespannen von Fenstern mit Fliegengittern
Anbringen von Türvorhängen
in Lebensstätten (Nestern) nicht herumstochern
nicht nach Wespen schlagen oder sich heftig bewegen
oberstes Gebot: Ruhe bewahren, Mund schließen und abwarten, bis die Wespe(n) wieder davon geflogen ist bzw. sind.
evtl. ein Stückchen vom Kuchen oder der Süßspeise auf einem Teller den Wespen zur "Verfügung" stellen, das kann sie ablenken.