Wesentliche Inhalte sind die Verschärfung und Ergänzung um zusätzliche Grenzwerte für PMx und NO2 sowie weiterer Anforderungen an die großräumige Absenkung von Immissionen, insbesondere:
- Strengere Grenzwerte (gelten ab 2030)
- Luftqualitätsfahrplan vor 2030 / Luftreinhalteplan ab 2030
- Zielwerte nur noch für Ozon
- Der neue Average Exposure Indicator (AEI) 3-jähriges Gebietsmittel des städtischen Hintergrunds für NO2 und PM2,5 mit Minderungsverpflichtung
- Umfangreichere zeitnahe Information der Bevölkerung durch einen neuen Luftqualitätsindex und bei Erreichen von Alarm- oder Informationsschwellen
- Herabsetzung der Beurteilungsschwellen an die WHO-Empfehlungen
- Konzept der Messstationen erweitert
- Die Rolle der Modellierung gestärkt
- Messverpflichtung ultrafeiner Partikel
- Ein neuer Messstationstyp: Supersites (Supersites sind Messstationen im städtischen oder ländlichen Hintergrund, an denen langfristig Schadstoffe gemessen werden)
- Recht auf Schadenersatz für Schädigungen der menschlichen Gesundheit bei schuldhaftem Verstoß gegen Luftqualitätspläne
- Erneute Möglichkeit der Verlängerung der Frist für die Einhaltung der Grenzwerte
In der Sektion Download & Links befindet sich eine PDF, die einige neue Grenzwerte im Vergleich zu den gesundheitsbezogenen Empfehlungen der WHO zusammenfasst.