Das Reiten in der freien Landschaft und im Wald ist sehr beliebt. Um auch im neuen Jahr das Vergnügen ungetrübt genießen zu können, macht das Umweltamt darauf aufmerksam, dass ab dem 2. Januar 2026 die Reiterplaketten für das Jahr 2026 per Überweisung erworben werden können (Zusendung ab dem 08. Januar 2026). Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Es besteht aus zwei gelben Tafeln (DU und Nummer) und paarweise jährlich zu erneuernde Reiterplaketten.
Weitere Informationen zum Erwerb per Überweisung finden Sie im folgenden Abschnitt:
Der schnellste Weg zur Reiterplakette
Reitkennzeichen bzw. -plaketten können Sie beim Umweltamt beziehen. Mit dem Erwerb der Reiterplakette wird gleichzeitig die Reitabgabe entrichtet, mit der die Instandhaltung der Reitwege finanziert wird. Bei der Reitabgabe handelt es sich um einen Solidarbeitrag; denn nur wenn alle Reiterinnen und Reiter die Abgabe zahlen, kann ein optimales Reitwegenetz sichergestellt werden.
Bargeldloser Erwerb
Die Reiterplakette kann bequem und bargeldlos erworben werden. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, ist der Erwerb der Reiterplaketten sowie neuer Kennzeichen nur per SEPA-Überweisung der fälligen Gebühr auf das folgende Konto (IBAN: DE05 3505 0000 0200 2004 00) möglich; hierbei bitte als Verwendungszweck das Kassenzeichen und bisherige Reiterkennzeichen (falls bereits vorhanden) angeben. Im Fall eines Erst-bzw. Neuantrages wenden Sie sich bitte zunächst per E-mail an a.heibstadt-duisburgde. Die Zusendung der Plaketten bzw. Kennzeichen erfolgt dann ab dem 8. Januar innerhalb von ca. zwei Wochen nach Zahlungseingang.
Persönliche Abholung
Eine persönliche Abholung ist zur Zeit nicht möglich.
Gebühren
Die Gebühr für Kennzeichen mit Plaketten beträgt 39,50 Euro, für die Jahresplaketten sind 31 Euro fällig. Bei Reiterhöfen betragen die Gebühren 89,50 Euro (Kennzeichen mit Plaketten) bzw. 81 Euro (Jahresplaketten). Die Kennzeichen mit den aktuellen Reiterplaketten müssen gut sichtbar beim Reiten am Zaumzeug angebracht sein.