Abfallarten
Die Abfallarten auf einem Blick:
Altholz
Altholz wird zur Erfassung und Verwertung über die Altholzverordnung in verschiedene Kategorien unterteilt. Wir unterscheiden daher wie folgt:
Kategorie I
Naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes Holz, wie Bretter, Verschalungshölzer, Paletten, Kisten, sauber und unbehandelt.
Kategorie II und III
Altholz, das verleimt, lackiert, beschichtet ist, ohne Holzschutzmittel oder halogenorganischen Verbindungen, wie Panelen, Decken- oder Wandvertäfelung, Tischlerplatten.
Kategorie III
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen.
Kategorie IV
Altholz, das mit Holzschutzmitteln behandelt ist, wie Bahnschwellen, Jägerzäune, Leitungsmasten.
Alle Holzsorten erfassen wir über Absetz- oder große Abrollcontainer.
Altmetalle
Zur Erfassung und Verwertung von Altmetallen stellen wir Container auf.
Verwertbar sind z. B.:
- Badewannen
- Heizkörper
- Heizungsrohre
- Öfen (ohne Schamotte und Asbest)
- Gasherde
- Fahrräder
- Rohrleitungen
- Bleche
- Eimer
- Regalträger
- Maschendraht
Altreifen
Wir erfassen Ihre Altreifen (PKW oder LKW) mit und ohne Felge über Container.
Bauschutt
Zur Bauschuttentsorgung stellen wir Ihnen in der Regel Absetzcontainer von 5,5 oder 7 cbm Fassungsvolumen zur Verfügung. Für eine problemlose Befüllung mit einer Schubkarre bieten wir den Container auch mit einer Klappe an.
Zum Bauschutt, gehört z. B.:
- Mauerwerk
- reiner Beton
- Putz- und Mörtelreste
- Ziegelsteine
- Dachziegel
- Kacheln und Fliesen
- Reste von Porzellan, wie Waschbecken und Toilettenbecken
Bioabfälle
Für die Verwertung von Bioabfällen stellen wir Ihnen 120 l Rolltonnen zur Verfügung.Bioabfälle sind pflanzlicher oder tierischer Herkunft und können zur Verwertung durch Mikroorganismen kompostiert werden.
Die Verwertung auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden ist in der Bioabfallverordnung geregelt.
Zur Gruppe der Bioabfälle zählen z. B.:
- Obst
- Gemüse
- Stroh oder Heu und Getreide
- Haare
- Wollabfälle
- Federn
- Kaffeesatz und Filtertüten
- Laub
- Unkraut
- Obstschalen
- Reste der Essenzubereitung
- Tee und Teebeutel
- Brotreste
- Nuss- und Eierschalen
- verdorbene Lebensmittel
- verblühte Blumen und Stauden
- Blumenerde
- Wildkräuter
- Tannennadeln
- Reisig
- Moos
- Säge- und Hobelspäne
Nicht kompostierbare Stoffe wie Verpackungen, Obstnetze oder Schalen dürfen nicht mit entsorgt werden.
Bodenaushub
Bodenaushub besteht aus natürlich gewachsenen Böden und Gesteinen. Dazu zählt auch Mutterboden.
Der Boden darf nicht verunreinigt sein!
Ist der Bodenaushub durch Fette, Öle, Säuren, Laugen und andere chemische Verbindungen verunreinigt, so handelt es sich um verunreinigten Bodenaushub, der erst nach einer entsprechenden Analyse klassifiziert und auf bestimmten Bodendeponien entsorgt werden kann.
Beratung: 0203 393985-80
infosb-duisburgde
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle fallen im Gegensatz zum reinen Bauschutt bei Baumaßnahmen als Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen an. Im Container für Baumischabfälle können Sie eine breitere Palette als für Bauschutt entsorgen.
Zur Gruppe der gemischten Bau- und Abbruchabfälle zählen z. B.:
- Papier, Pappe und Tapetenreste
- Kabel
- Rohre
- Metalle wie z. B. Heizkörper, Träger und Moniereisen
- Fensterrahmen mit Glasresten
- Strohmatten
- Sägespäne und Holzreste
- Bodenaushub
- Dämm- und Isolierstoffe (Keine Asbest- und Glasfaser!)
- Gips- und Rigipsplatten
- Türen
- Kunststoffe, Kunststofffolien und Eimer
- Gummi
- Teppichreste
- Gemischte Verpackungen
Umverpackungen: - Blister
- Folien
- Kartons
Transportverpackungen: - Holzkisten
- Kartonagen
- Kisten
- Schrumpffolien
- Styropor
- Kanister
- Umreifungsbänder
Glas
Beim Glas muss zwischen Behälterglas und Flachglas unterschieden werden.Behälterglas kann über die Altglasiglus farbgetrennt in Weiß-, Grün- und Braunglas entsorgt werden.
Dazu gehören z. B.:
- Marmeladengläser
- Gurkengläser
- Einweg-Saftflaschen
- Glasflaschen für Speiseöl, Essig, Saucen
- Glasflaschen mit Badezusatz
- Einweg-Weinflaschen
Nicht darüber entsorgen kann man z. B.:
- Pfandflaschen
- Porzellan
- Keramik
- Spiegelglas
- Fensterglas
- Schraubverschlüsse
- Kronkorken
- Bleiglas
- Glühlampen
- Bleikristall
- Cerankochfelder
- Autoscheiben
- Laborglas
- Leuchtstofflampen
- Für Flachglas, wie z. B. Fensterglas gibt es die Möglichkeit der sortenreinen Erfassung über einen Absetzcontainer oder die Entsorgung geringer Mengen über gemischte Bau- und Abfallabfälle.
Grünabfälle
Grünabfälle können wir über Absetz- oder Abrollcontainer erfassen.
Zur Gruppe der Grün- und Gartenabfälle zählen z.B.:
- Laub
- Rasenschnitt
- Grünschnitt
- Astschnitt
- Baum- und Astschredderabfälle,
- Stamm- und Wurzelholz
In der Aufbereitungsanlage zerkleinert ein großer Schredder diese Gartenabfälle. Das Material wird dann entweder als geschredderter Kompostrohstoff in Mieten eingebracht und reift dort zu Frischkompost. Das grobere Material wird als Hackschnitzel- oder Häckselgut zur Rekultivierung oder zur Auflockerung von Bodengemischen verwendet.
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall
Dazu zählen alle nicht verwertbaren Gebrauchsgegenstände, wie z. B.:
- Asche (nicht in heißem Zustand)
- Zigarettenkippen
- Disketten
- Fenster- und Spiegelglas
- Filme
- Fotos
- Videos
- Musikkassetten
- Dias
- Schallplatten
- Glühlampen
- Gummi
- Kehricht
- Keramik- & Porzellanbruch
- Knochen
- Lederreste
- stark verschmutztes Papier
- Wegwerfwindeln
- alte Tapetenreste
- Deckenplatten
- Filzstifte
- Staubsaugerbeutel
- Katzenstreu
- Spielzeug
- unbrauchbare Textilien
- Blaupapier
- Zahnbürsten
- Kämme
- Feuerzeuge
- Kosmetika- und Hygieneartikel
- Einweggeschirr
- Lumpen, verunreinigte Textilien
- Blumentöpfe
Kunststoffe und Folien
Sortenrein erfasste Kunststofffolien oder Kunststoffabfälle aus Produktionsprozessen können wir gewinnbringend vermarkten. Dies rechnet sich allerdings nur, wenn regelmäßig größere Mengen sauberer Folien/Kunststoffe über Container erfasst werden.
Papier und Pappe
Zur Erfassung der Fraktion Papier und Pappe sind alle sauberen Altpapiere geeignet, wie z. B.:
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Prospekte
- Werbedrucksachen
- Schreibpapier
- Schulhefte
- Bücher
- Kataloge
- Briefumschläge
- Thermopapier
- Packpapier
- Papiertüten
- Geschenkpapier
- Schreibpapier
- Schachteln
- Kartons
Nicht zur Papiererfassung geeignet sind z.B.: - Tapetenreste
- Verschmutztes Papier (auch Hygienepapier)
- beschichtete Papiere (z.B. Wachs- und Fotopapiere, grafisches Papier)
- Durchschreibe- und Blaupapier
- Pergamentpapier
- Aufkleber
- Ordner
- nasse Papierabfälle