Gruppensupervision

Fallsupervision

In der Fallsupervision geht es um das Einbringen von Praxisfällen und Anliegen aus dem konkreten Berufsalltag (z.B. eine konkrete Situation zwischen einer Lehrkraft und Schüler:innen bzw. Eltern), um die gemeinsame Reflexion des beruflichen Handelns aus unterschiedlichen Blickwinkeln und um den Austausch sowie die gezielte Nutzung verschiedener Sichtweisen, Erfahrungen und Lösungsstrategien. Hierzu trifft sich eine (feste) Gruppe von Lehrkräften, Schulleitungen oder Schulsozialarbeiter:innen in regelmäßigen Abständen wobei der/die Supervisor:in die Prozesssteuerung übernimmt.

Kollegiale Fallberatung

Eine kollegiale Fallbesprechungsgruppe bietet die Möglichkeit, in strukturierten Gesprächen mit Kolleg:innen die eigene Arbeit und Praxisfälle zu reflektieren, um dadurch Situationen besser zu verstehen und neue Handlungsspielräume zu eröffnen. In schwierigen und belastenden Situationen kann ein Erfahrungsaustausch mit Kolleg:innen sehr hilfreich sein, v. a. wenn er in einem geschützten und strukturierten Rahmen stattfindet. Die schulpsychologische Beratungsstelle bietet an, bei der Gründung von solchen schulinternen oder schulübergreifenden Gruppen zu unterstützen, die Prozesssteuerung in der Anfangsphase zu übernehmen, gewisse Zeit anzuleiten und zunehmend zur selbstständigen Strukturierung zu befähigen. 

Teamsupervision

Teamsupervision versteht sich als Begleitung des Entwicklungsprozesses eines (Teil-)Teams/Kollegiums. Hier geht es z. B. um Arbeitsabläufe, Entscheidungsprozesse, gemeinsame Ziele und Werte, Kultur oder um die Entwicklung neuer Strukturen und Konzepte. Für das Gelingen einer solchen Supervision ist es erforderlich, dass die Leitung mit einbezogen und die Organisationswirklichkeit in den Blick genommen wird.

Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Duisburg