Informationen zur Vollsperrung der Gaterwegbrücke
Die Gaterwegbrücke muss saniert werden. Aufgrund dessen wird die Brücke in der Zeit vom 23. Juli 2023 (22 Uhr) bis voraussichtlich 21. Oktober 2023 voll gesperrt. Informationen zur Sperrung finden Sie hier!
Die Gaterwegbrücke überführt die Friedrich-Ebert-Straße in Duisburg- Rheinhausen über die Straße Zum Logport, eine Gleisanlage der DB und die Kruppstraße. Sie stellt damit die Hauptanbindung an die Industrie- und Gewerbefläche Logport 1 des Duisburger Hafens, das Gelände der ehemaligen Krupp-Hüttenwerke, dar.
Aktuelle Informationen (Stand: 11. August 2023)
Am Sonntag, den 23. Juli 2023 konnte die Gaterwegbrücke, nach ca. zweiwöchigen Vorarbeiten (Einrichtung der Umleitungsbeschilderung, der Einbahnstraßen sowie der Tempo 30-Strecken, Markierung, Inbetriebnahme der Baustellenampeln), gegen 18.30 Uhr gesperrt werden.
Tägliches Befahren ab dem 24. Juli 2023, zu unterschiedlichen Zeiten, ergab, dass die Umleitungsbeschilderungen gut angenommen und akzeptiert werden.
Lediglich der Bereich Logport wird zurzeit noch öfter durch LKW über die Reichsstraße, die Bismarckstraße sowie die Fr.-Ebert-Straße verlassen. Hier wurden insgesamt 159 LKW-Durchfahrtsverbote erfasst.
Im Bereich der Osloer Straße schwankt die Rückstausituation während des Tages. Selten bildet sich hier ein Rückstau bis zur Europaallee, jedoch häufiger bis zur Brücke Osloer Straße oder kürzer.
Auf der Friedrich-Ebert-Straße, der Friedrich-Alfred-Straße, der Werthauser Straße, der Atroper Straße sowie der Margarethen Straße wurde ganztägig eine entspannte Verkehrssituation beobachtet.
Davon ausgehend, dass die Verkehrssituation, aufgrund der Sommerferien, bislang noch entspannt war, werden Ende August 2023 erneute Verkehrszählungen auf der gesamten Umleitungsstrecke durchgeführt. Gegebenenfalls müssen die Phasen der Ampeln entsprechend angepasst werden.
Die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung wird die Umleitungsstrecken um die Gaterwegbrücke auch weiterhin täglich mit mehreren Messwagen kontrollieren. Insbesondere zum Ende der Sommerferien wurden die Kontrollen durch zusätzliche Messfahrzeuge intensiviert.
Die Verkehrsüberwachungskräfte kontrollieren die Verkehrsströme und beobachten den Verkehr auch weiterhin, um die Beschilderungen gegebenenfalls anpassen zu können.
FAQ-Sammlung zur Vollsperrung
Wäre ein einseitiges Parkverbot auf der Schützenstraße nicht ausreichend gewesen?
Auf der Schützenstr. wurden mehrere Haltverbotszonen (u.a. für den Linienverkehr) eingerichtet. Dies ist erforderlich um die PKW und den Linienverkehr, welche auf Grund der eingerichteten Einbahnstraßenregelung (Fahrtrichtung Logport 1) in der Adler- und Schleusenstraße in Fahrtrichtung Krefeld nicht mehr fahren können, abwickeln zu können. Die Haltverbotszonen befinden sich ,immer wieder versetzt, am nördlichen bzw. am südlichen Fahrbahnrand. Sie sind entsprechend ausgeschildert.
Die Anzahl der Parkmöglichkeiten hat sich, gegenüber der Beschilderung auf nur einer Fahrbahnseite, nicht verändert. Durch das versetzt angeordnete Haltverbot ist eine Geschwindigkeitsreduzierung der positive Nebeneffekt.
In den letzten Tagen fahren vermehrt LKWs verbotswidrig über die Reichsstraße, Bismarckstraße, Wilhelmstraße Bachstraße etc.. Ist dies aufgrund der aktuellen Verkehrsplanung so angedacht? Was macht die Stadt dagegen?
Die geplante und auch ausgeschilderte Umleitungsstrecke aus Logport heraus führt über die Osloer Straße zum Kreisverkehr an der Brücke der Solidarität.
Die geschilderte Verkehrsproblematik in Bezug auf die LKW Durchfahrten ist hier hinlänglich bekannt und wird mit allen zur Verfügung stehenden Personal- und Einsatzmitteln, abhängig von der Personal- und Einsatzlage überwacht.
Seit der Sperrung der Gaterwegbrücke werden sowohl die verkehrlichen Anordnungen, wie auch deren Befolgung, besonders intensiv durch die kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung des Bürger- und Ordnungsamt, der Polizei und vom Verkehrsmanagement des Amt für Stadtplanung und Projektmanagement kontrolliert.
Sicher ist aber bekannt, dass die Wirksamkeit von verkehrsbeschränkenden Anordnungen bzw. Verboten immer in erheblicher Abhängigkeit zu der Verkehrsdisziplin der Fahrzeugführer zu sehen ist. Ein bedauerlicherweise immer wieder festzustellendes Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer liegt jedoch in deren persönlichem Verantwortungsbereich und ist nicht immer beeinflussbar. Allerdings ist es auch nicht möglich alle Bereiche kontinuierlich zu überwachen.
Selbstverständlich wurden die Kontrollmaßnahmen zur Sperrung der Gaterwegbrücke erheblich erweitert, sodass neben dem ruhenden, auch der fließende Verkehr regelmäßigen Kontrollen unterliegt. Infrastrukturelle Einschränkungen können diese allerdings nicht relativieren.
Auch findet hier eine tägliche Lagebeurteilung statt, so dass eine Anpassung der Kontrollen an die aktuelle Beschwerde, bzw. Mitteilungslage vorgenommen werden kann. So wurde bereits eine Änderung der Beschilderung veranlasst.
Wieso wurde auf der gesamten Moerser Straße (Kreisverkehr Brücke der Solidarität – Schauenstraße und Gegenrichtung) Tempo 30 angeordnet?
Aufgrund der Sperrung der Gaterwegbrücke und der damit verbundenen Umleitungsstrecke für den Schwerverkehr ist mit einer deutlichen Zunahme des Kfz-Verkehrs auf der Moerser zu rechnen. Zur Erhöhung der Sicherheit für kreuzende Verkehrsteilnehmer der Moerser Straße wurde die gesamte Strecke mit Tempo 30 angeordnet. Hieraus resultiert zusätzlich der positive Effekt der Lärmreduzierung.
Damit es zu geringen Anhaltevorgängen im Zuge der Moerser Straße kommt, wurde die Grüne Welle ebenfalls an die Tempo 30 angepasst.
Wieso wurde am Knotenpunkt Moerser Straße/Kreuzacker eine Ampel installiert?
Die Installation einer Ampel am Knotenpunktes Moerser Straße/Kreuzacker dient dem sicheren Queren der Moerser Straße und dem Linksabbiegen des LKW Verkehr. Diese Verkehrsbeziehungen wären aufgrund der deutlichen Zunahme der Kfz-Verkehr im Zuge der Moerser Straße ohne Signalisierung nicht sicher und nur schwierig möglich.
Bleibt der Durchgang/Fußweg unterhalb der Brücke zum Bürgermeister-Johann-Asch-Platz offen?
Ja, der Durchgang bleibt während der gesamten Baumaßnahme geöffnet.
Wieso wurde am Kreisverkehr an der Brücke der Solidarität eine Ampel installiert?
Aufgrund der zu erwartenden Verkehrsmengen ist die Signalisierung des Kreisverkehrs zwingend erforderlich. Ein Kreisverkehr kann nur eine gewisse Menge an Verkehr bewältigen bevor er kollabiert und somit überstaut.
Damit das Überstauen im Kreisverkehr nicht erfolgt und dieser funktionstüchtig bleibt wurde die Signalisierung erforderlich. Somit bleibt der Stau außerhalb des Kreisverkehrs, aber der Kreisverkehr als solches funktioniert weiterhin.
Wurden alle von der Stadt geplanten Maßnahmen im Vorfeld baulich umgesetzt?
Mit einem großen personellen und finanziellen Einsatz konnten, so gut wie alle, geplanten Maßnahmen umgesetzt werden. Die Maßnahmen waren priorisiert und wurden in einer festgelegten Reihenfolge abgearbeitet. Da sich die Maßnahmen teilweise verkehrlich beeinflusst haben und auch die Kapazitäten der Ausführungsfirmen derzeit stark umkämpft sind, konnte leider die geplante partielle Schlaglochbeseitigung auf der Moerser Straße (Fahrrichtung zur Brücke der Solidarität) nicht mehr ausgeführt werden.
Die betroffene Fahrspur der Moerser Straße in Richtung Brücke der Solidarität ist nicht „Bestandteil der Umleitungsroute“, so dass wir hier keine signifikante Zunahme der LKW-Verkehre erwarten.
Warum muss die Brücke saniert werden?
Die Brücke ist in einem schlechten Zustand und muss kurzfristig saniert werden. Damit wird Zeit gewonnen ein Ersatzbauwerk zu planen und zu bauen.
Bereits im Jahr 2019 wurde darüber informiert, dass eine Nachrechnung für das Bauwerk Gaterwegbrücke eine eingeschränkte Nutzungsdauer des Bauwerkes ergab.
Zudem sind Verstärkungsmaßnahmen aufgrund einer nicht ausreichenden Tragsicherheit im Bereich des Deckbleches, der Längsrippen und der Hauptträger erforderlich. Aufgrund der rechnerischen Defizite bei der Materialermüdung resultiert eine eingeschränkte Nutzungsdauer des Bauwerkes von voraussichtlich 12 Jahren.
Um diese Restnutzungsdauer von 12 Jahren zu erreichen muss eine Ertüchtigung des Stahltragwerkes erfolgen.
Warum ist die Vollsperrung der Brücke erforderlich?
Das wirtschaftlichste Verfahren zur Brückensanierung ist das Anschweißen von zusätzlichen Stahlblechen/-teilen an die Brückenkonstruktion.
Für einen Großteil der anfallenden Arbeiten (insbesondere der Schweißarbeiten) ist eine Vollsperrung für den motorisierten Verkehr erforderlich, da die Brücke, während dieser Arbeiten, nicht „schwingen“ darf.“
Wie werden die LKW während der Sperrung zum Logport 1 umgeleitet?
Während der Brückensperrung werden die LKW folgendermaßen umgeleitet:
Von Westen über die L473, Am Stellwerk, Dahlingstraße, Adlerstraße und Schleusenstraße (Einbahnstraße im Bereich Adlerstraße und Schleusenstraße).
Für die Ausfahrt wird der Kreisverkehr vor der Brücke der Solidarität umgebaut, signalisiert und geöffnet, so dass die LKW über die Osloer Straße Richtung Moerser Straße abfahren können.
Eine Karte zu den Umleitungen der LKW finden Sie hier!
Inwieweit ist der öffentliche Bahnverkehr auf der Strecke, die unterhalb der Gaterwegbrücke verläuft, betroffen?
Die Sperrzeiten des Bahnverkehrs betreffen den Aufbau und Abbau des Baugerüstes. Der Aufbau findet an den Wochenenden 5./6. und 12./13. August 2023 statt. Dann ist die Strecke für 24 Stunden gesperrt, und zwar von 22 – 22 Uhr.
Was wurde im Vorfeld unternommen?
Es wurde ein aufwändiges Verkehrslenkungskonzept ausgearbeitet, die vorhandenen Ampelschaltungen angepasst sowie Straßen und Radwege saniert.
Fahrwegbestimmungen für Gefahrguttransporte zum Logport 1
- Alle genehmigungspflichtigen Gefahrguttransporte, die durch das Duisburger Stadtgebiet führen, werden über das Straßenverkehrsamt genehmigt.
- Im Logport 1 befinden sich zwei Unternehmen mit gültigen Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 GGVSEB, die über die Gaterwegbrücke führen. Diese Unternehmen wurden durch das Straßenverkehrsamt über die Vollsperrung informiert und es wurde für die Zeit der Vollsperrung ein geänderter Fahrweg festgelegt.
- Alle für die Zeit der Vollsperrung eingehenden Anträge auf „Fahrwegbestimmung nach § 35a Abs. 3 GGVSEB“ bekommen den Zusatz zur o. a. Streckenänderung über die Osloer Straße.
Allgemeine Informationen zum Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg
Verkehrsüberwachung des Bürger- und Ordnungsamtes
Die Verkehrsüberwachung des Bürger- und Ordnungsamtes ist neben der Polizei zuständig für:
- Die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
- Die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen an Gefahrenstellen
- Die Durchführung von „LKW-Einfahrt-Verbotskontrollen“
- Daneben ist die Polizei generell zuständig für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs
Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Überwachung des ruhenden Verkehrs („Ahndung und Abschleppen“)
- ca. 60-65 Überwachungskräfte (entsprechend 49 VollzeitMA*innen)
- 2 „Abschlepp“-Überwachungskräfte
Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung
- Geschwindigkeits- und „LKW-Einfahrt-Verbots“-Kontrollen
- 5 stationäre Messsäulen im Stadtgebiet
- 5 (demnächst 7) Messfahrzeuge
- 20 Überwachungs- und Auswertungskräfte
Einsatz des Bürger- und Ordnungsamtes während der Vollsperrung
Kontrollen durch die Verkehrsüberwachung
Die Verkehrsüberwachung wird die Kontrollen beginnen mit:
- 2 Messfahrzeugen
- 1 Enforcement-Trailer (Blitz Anhänger)
- 6 Teams der Verkehrsüberwachung
- 2 Teams der LKW Überwachung
Bedarfsabhängig werden die Kontrollen ggfs. ausgeweitet.
Für „Rund um die Uhr“ Kontrollen in Hinblick auf Geschwindigkeitsüberschreitungen und unerlaubte LKW-Einfahrten wurde für die Dauer der Umleitungsmaßnahmen ein Enforcement-Trailer („Blitzanhänger“) angemietet.
Schwerpunkte der Verkehrsüberwachung
- Feststellung und Ahndung von LKW -“Fehlverkehren“
- Feststellung und Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Beobachtung der Verkehrslage (in Hinblick auf mögliche Änderungserfordernisse, z.B. hinsichtlich der Beschilderung)
- Abstimmung hinsichtlich erforderlicher Polizeieinsätze
- Tagesaktuelle Auswertung der Erkenntnisse und eingehenden Beschwerden
Was können Sie tun?
Alle können die Situation verbessern, wenn unnötiger Straßenverkehr vermieden wird. Zum Beispiel durch Nutzung des Fahrrades, des öffentlichen Personennahverkehrs und Homeofficeoptionen oder durch Bildung von Fahrgemeinschaften.
Informationen während der Vollsperrung
Während der Sperrung informieren wir Sie über das Verkehrsportal Duisburg (Öffnet in einem neuen Tab), die örtliche Presse sowie die Social-Media-Kanäle.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das städtische Servicecenter oder senden eine Mail an gaterwegbrueckestadt-duisburgde.
Kontakt
- Verkehrskonzept: Vollsperrung Gaterwegbrücke (DS 22 0845)PDF-Datei10,39 MB
- Präsentation aus der Sondersitzung vom 01. Juni 2023 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Flyer zur Sperrung der GaterwegbrückePDF-Datei233,46 kB
- Informationen der Duisburger Verkehrsgesellschaft zur Sperrung finden Sie hier!PDF-Datei1,22 MB