Duisburg 2027

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bildet den letzten Baustein eines umfangreichen Planungs- und Beteiligungsprozesses. Aufbauend auf der Stadtentwicklungsstrategie Duisburg2027 legt der nun vorliegende FNP-Entwurf die städtebaulichen Leitlinien für die nächsten 10 bis 15 Jahre fest.

Der Rat der Stadt Duisburg hat 2007 die Verwaltung mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sowie mit einer gesamtstädtischen, strategischen Planung mit einem Zeithorizont von 15 bis 20 Jahren, beauftragt. 

Der geltende Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1986 entspricht inzwischen nicht mehr den geänderten wirtschaftlichen, sozialen, umweltbezogenen und globalen Rahmenbedingungen.

Das Projekt Duisburg2027 hat den Prozess in einer stadtweiten Diskussion über die Ziele der zukünftigen Stadtentwicklung unter der Frage "Wie wollen wir in Zukunft in Duisburg wohnen und arbeiten?" initiiert und die Ergebnisse in die Stadtentwicklungsstrategie Duisburg2027 und in den neuen Flächennutzungsplanvorentwurf eingearbeitet.

Aus den ersten beiden Projektphasen, Strategie für Wohnen und Arbeiten und Teilräumliche Strategiekonzepte wurde in der dritten Phase der Entwurf eines neuen Flächennutzungsplans (FNP) entwickelt. Die mit den teilräumlichen Strategiekonzepten beschlossenen Entwicklungsflächen für Wohnen, Wirtschaft und Freiraum wurden in die Planzeichnung übertragen.

Kennzeichnende Elemente des Projekts Duisburg2027 sind der interdisziplinäre Ansatz, eine gesamtstädtische und zukunftsorientierte Betrachtungsweise und eine weitreichende, dialogorientierte Beteiligung. Die "Stadtentwicklungsstrategie Duisburg2027" bildet den Orientierungsrahmen für die zukünftige Stadtentwicklung. Der Rat der Stadt hat sie am 21. September 2015 als Zielkonzept für den neuen Flächennutzungsplan beschlossen.

Was ist neu am Flächennutzungsplan-Vorentwurf?

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans wird auf Grundlage des Amtlichen Stadtplans im Maßstab von 1:20.000 dargestellt. Er soll lediglich einen Entwicklungsrahmen für die verbindliche Bauleitplanung darstellen, er trifft keine parzellen- und grundstücksscharfen Aussagen. Flächen, die kleiner als 2 ha sind, werden in der Regel nicht mehr eigenständig, sondern der umgebenden Nutzungsart entsprechend dargestellt. Kleinteilige Nutzungsflächen, wie z. B. Kindergärten oder kleinere Parkanlagen, sind nicht mehr in der Planzeichnung erkennbar.

Der Flächennutzungsplan kann damit seine Funktion als vorbereitender Bauleitplan erfüllen, ohne zugleich für jeden Einzelfall eine planerische Lösung darzustellen. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans wird damit den Anforderungen des Baugesetzbuchs an einen zeitgemäßen Flächennutzungsplan gerecht.