Bauoberinspektoranwärter*in, Stadtplanung

Sie möchten Ihre Studieninhalte mit den gesetzlichen Grundlagen der kommunalen Bauverwaltung kombinieren? Ihnen sind Teamwork sowie eine abwechslungsreiche, fordernde Tätigkeit wichtig? Sie besitzen ein freundliches, bürger- und dienstleistungsorientiertes Auftreten?

Bauoberinspektoranwärter*in im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement

Die Ausbildung bzw. der Vorbereitungsdienst für den gehobenen bautechnischen Dienst, wie Ihre Vorbereitung auf das Beamtenverhältnis tatsächlich heißt, dauert 14 Monate. Während dieser Zeit sind Sie ein*e sogenannte*r Bauoberinspektoranwärter*in und durchlaufen sowohl theoretische als auch praktische Phasen in denen Sie ein vielfältiges und verantwortungsvolles Aufgabenspektrum kennen lernen.

Als Bauoberinspektoranwärter*in im Bereich der Stadtplanung lernen Sie, städtebauliche Projekte unterschiedlichster Art und Größenordnungen zu steuern. Dazu zählen die Erarbeitung grundlegender Rahmenpläne, die Erstellung städtebaulicher Konzepte und die Ableitung konkreter Maßnahmen ebenso wie die Schaffung des notwendigen Planungsrechts nach dem BauGB sowie die planungsrechtliche und gestalterische Begleitung der letztlichen Umsetzung.

Ihre Arbeit wird in allen Phasen der Entwicklung städtebaulicher Projekte in höchstem Maße geprägt sein von koordinierender Vermittlung zwischen zahlreichen Fachakteuren innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Entsprechend werden Ihre Eigeninitiative, kommunikative und soziale Kompetenz sowie Ihr Verhandlungsgeschick und Überzeugungsvermögen in gleichem Maße gefordert und zur Geltung kommen, wie Ihre fachlichen Qualifikationen. 

Voraussetzungen

  • Ein mit einem Diplom bzw. Bachelor- oder Mastergrad abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung:
    - Stadt- oder Raumplanung
    oder jeweils eines fachverwandten Studiengangs mit einem entsprechenden Schwerpunkt- / Aufbaustudium

  • Mit der Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Probe darf das 42. Lebensjahr nicht vollendet sein. Darüber hinaus gelten die Ausnahmetatbestände zur Erhöhung der Altersgrenze gem. § 14 V Landesbeamtengesetz NW.

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit der in § 7 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz genannten Staaten.
  • Sollten Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Beginn & Dauer

Der Vorbereitungsdienst beginnt am 01.05. eines Jahres und dauert 14 Monate bis zum 30.06. des Folgejahres.

Finanzielles

Die monatlichen Anwärterbezüge betragen nach aktuellem Stand 1.355,68 € und richten sich nach dem Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW).

Als Bauoberinspektoranwärter*in werden Sie zur Beamtin/zum Beamten auf Widerruf ernannt. Wir bieten einen fundierten Einstieg in das Berufsleben, der im Hinblick auf Ihre Karriere und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vielseitige Perspektiven bietet.

Zusätzliche Leistungen:

  • Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen i. H. v. 6,65 €/Monat, die in verschiedenen Anlageformen gespart werden können.
  • Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Servicezeiten/Öffnungszeiten, in denen die Arbeit teilweise im Rahmen der mobilen Arbeit erledigen werden kann.
  • Möglichkeit eine vergünstigte Monatsfahrkarte (Jobticket) für umweltfreundliche Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmittel zu erwerben.

Theorie & Praxis

Die Ausbildung gliedert sich in zwei theoretische Abschnitte am Studieninstitut in Hagen sowie fachpraktische Abschnitte in verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung Duisburg.

Theorie

Die theoretische Ausbildung besteht aus einem Lehrgang von ca. 5 Monaten, der beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen stattfindet. Dieser Lehrgang gliedert sich in einen Einführungslehrgang zu Beginn der Ausbildung (Juni), einen Abschlusslehrgang (Januar-April) und die Prüfungsphase im Mai. Sie schließen den Lehrgang mit der Laufbahnprüfung für den gehobenen bautechnischen Dienst (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) ab. Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs ist Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Im theoretischen Teil der Ausbildung werden Ihnen verwaltungsspezifische Inhalte vermittelt. Sie lernen die wichtigsten Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts (Planungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunebenrecht) kennen. Weitere Fächer sind zum Beispiel: Methodik der Rechtsanwendung, Kommunalverfassungsrecht, Allgemeines Verwaltungs- und Ordnungsrecht, Verwaltungsbetriebswirtschaft, Beamtenrecht, Bürgerliches Recht mit Bezügen zum Vergabewesen, Grundlagen des Baurechts, Bauplanungs- und Bodenrecht, Bauordnungsrecht, Straßen- und Umweltrecht, Korruptionsprävention, Kommunikation und Kooperation.

Praxis

Während des 14-monatigen Vorbereitungsdienstes werden Sie durch praktische Ausbildungsabschnitte auf die abschließende Laufbahnprüfung sowie Ihre zukünftigen Aufgaben vorbereitet.

Dabei werden Sie schwerpunktmäßig im Fachbereich „Stadtplanung“ eingesetzt.

Darüber hinaus erhalten Sie Einblicke in andere Fachbereiche, wie zum Beispiel die Umweltbehörde und die Untere Bauaufsicht/Untere Denkmalbehörde. Sie werden gezielt an die ausbildungsspezifischen Arbeiten herangeführt und lernen die gesamte Palette des Aufgabenspektrums kennen.

Bewerbung

Kontakt

Fachliche Fragen

Herr Bernd Welke

Abteilungsleiter Stadtplanung

Tel.: 0203 283 – 4347

E-Mail: b.welkestadt-duisburgde

 

Herr Manuel Gatzweiler

Städtebau Mitte / Süd

Tel.: 0203 283 – 3809

E-Mail: m.gatzweilerstadt-duisburgde

Fragen zur Bewerbung

Frau Ostermann
Ausbildungsorganisatorin