FAQ
Wie kann ich mich bewerben?
Gehen Sie hierfür auf die entsprechende Stellenausschreibung im Karriereportal, dann klicken Sie auf den orangenen Button “Hier klicken und bewerben!“; anschließend füllen Sie die im Online-Formular hinterlegten Felder aus und laden Ihre Bewerbungsunterlagen als Dateien im PDF-Format hoch. Danach prüfen Sie Ihre Eingaben über den Button “Überprüfen & Abschicken“ und können Ihre Bewerbung anschließend über “Bewerbung einreichen“ online übersenden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die formalen Voraussetzungen, welche durch Sie bei der jeweiligen Stellenausschreibungen zwingend erfüllt werden müssen, sind unter dem Punkt “Ihre fachlichen Kompetenzen“ hinterlegt.
Förderlich wäre es, wenn Sie ebenfalls über die unter dem Punkt “Ihre persönlichen Kompetenzen“ aufgeführten Fähigkeiten und Kompetenzen verfügen.
Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?
Bitte reichen Sie im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung ein Anschreiben, einen Lebenslauf sowie Nachweise über Ihre Abschlüsse, Ihre Qualifikationen sowie Ihre Berufserfahrung in deutscher Sprache ein. Bitte achten Sie darauf, dass jeder bei den fachlichen Kompetenzen der jeweiligen Stellenausschreibung hinterlegte Punkt durch einen Nachweis belegt werden muss. Als Arbeitgeberin im öffentlichen Dienst sind wir außerdem verpflichtet, ein aktuelles Arbeits- bzw. Zwischenzeugnis oder eine aktuelle dienstliche Beurteilung im Rahmen der Bewerbung zu fordern. Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen sofern verfügbar auch ein solches Dokument bei.
Steht Ihnen eines der genannten Dokumente derzeit nicht zur Verfügung, können Sie dies in Ihren Bewerbungsunterlagen vermerken.
Sie sind schwerbehindert oder mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt? Dann reichen Sie bitte ebenfalls Ihren Schwerbehindertenausweis oder den Gleichstellungs-Bescheid der Bundesagentur für Arbeit online ein.
Kann ich zu meiner Bewerbung noch Unterlagen nachreichen?
Ja, zu Ihrer bereits übersendeten Bewerbung können Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Unterlagen nachreichen. Bitte antworten Sie dazu auf die Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung und hängen Sie die Unterlagen als Anhang an Ihre E-Mail an.
Bis wann ist eine Stellenausschreibung verfügbar?
Die Stellenausschreibungen sind zumeist mit einer Bewerbungsfrist versehen, die entsprechende Frist ist in der jeweiligen Stellenausschreibung hinterlegt. Der Ablauf des angegebenen Datums zählt als Fristende. Bitte bewerben Sie sich innerhalb dieser Frist. Die Stellenausschreibung geht nach Ablauf dieser Frist automatisch offline und kann nicht mehr aufgerufen werden.
Wann werden neue Stellenausschreibungen veröffentlicht?
Neue Stellenausschreibungen werden in der Regel jeden Montag veröffentlicht. An Feiertagen werden die Stellenausschreibungen am darauffolgenden Werktag veröffentlicht.
Woher weiß ich, dass meine Bewerbung eingegangen ist?
Direkt nach dem Abschicken der Online-Bewerbung erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung an die E-Mail Adresse, welche Sie im Online-Formular der Stellenausschreibung hinterlegt haben.
Bitte prüfen Sie Ihren SPAM-Ordner, falls Sie in den nächsten Minuten keine Bestätigung erhalten haben!
Wie und wann erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?
Wir bemühen uns, die eingehenden Bewerbungen schnellstmöglich zu prüfen. Eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung erhalten Sie in der Regel zeitnah nach dem Ablauf der Ausschreibungsfrist. Die Rückmeldung erfolgt per E-Mail an die E-Mail Adresse, welche Sie im Online-Formular der Stellenausschreibung hinterlegt haben. Auch die Mitteilungen im weiteren Bewerbungsverfahren erhalten Sie über diese E-Mail Adresse.
Bitte prüfen Sie Ihren SPAM-Ordner, falls Sie keine Mitteilung für das weitere Bewerbungsverfahren erhalten haben!
Kann ich mich auf mehrere Stellen bewerben?
Gerne können Sie sich zeitgleich auf mehrere ausgeschriebene Stellen bewerben. Bitte bewerben Sie sich dazu einzeln auf jede Stellenausschreibung und laden Sie dort die erforderlichen Unterlagen hoch.
Kann ich mich in Teilzeit auf Stellen bewerben?
Ja, auf nahezu alle Stellen können Sie sich in Teilzeit bewerben. Den gewünschten zeitlichen Umfang Ihrer Teilzeitbeschäftigung können Sie im Online-Formular der jeweiligen Stellenausschreibung angeben.
Sollte eine Schwerbehinderung/Gleichstellung in der Bewerbung angezeigt werden?
Da für schwerbehinderte und gleichgestellte Personen besondere Rechte im Rahmen des Bewerbungsverfahren gelten, sollte eine bestehende Schwerbehinderung oder Gleichstellung unbedingt angezeigt werden, um die daraus entstehenden Rechte in Anspruch nehmen zu können. Die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung inklusive des Grades der Behinderung kann im Online Formular der jeweiligen Stellenausschreibung angegeben werden. Bitte reichen Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen ebenfalls einen Nachweis Ihrer Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis beidseitig) bzw. Gleichstellung (Gleichstellungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit) ein.
Woran erkenne ich eine Dauerausschreibung?
Bei Dauerausschreibungen ist kein Datum als Bewerbungsfrist hinterlegt. Dauerausschreibungen sind in der Regel mehrere Monate online; sie werden allerdings kurzfristig beendet, wenn genügend Bewerbungen vorliegen. Mit dem Übersenden Ihrer Bewerbung auf eine Dauerausschreibung sollten Sie daher nicht zu lange warten.
Was muss ich zum Datenschutz wissen?
Bitte entnehmen Sie sämtliche datenschutzrechtlichen Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung bei der Stadt Duisburg der beigefügten Datei.
Was muss ich zur Vergütung wissen?
Die Vergütung bei der Stadt Duisburg richtet sich bei Beschäftigten nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA), bei Beamtinnen bzw. Beamten nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG).
Die Wertigkeit der ausgeschriebenen Stelle ist in jeder Stellenausschreibung hinterlegt. Sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt eine Vergütung aus dieser Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe.
Bei tariflich Beschäftigten erfolgt die Zuordnung der Erfahrungsstufe auf individueller Basis gemäß den Vorschriften des TVöD-VKA. Im Rahmen der Stufenzuordnung sind die bisher erlangte Berufserfahrung sowie die Wertigkeit der ausgeschriebenen Stelle von Bedeutung. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung alle vorhandenen Zeugnisse über Arbeits- oder Praktikantenverhältnisse bei, damit die Möglichkeiten der Stufenzuordnung vollumfänglich geprüft werden können.
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle eingegangenen Bewerbungen geprüft. Bewerbende, welche die formalen Voraussetzungen der Stellenausschreibung erfüllen, werden zum weiteren Verfahren zugelassen. In diesem Rahmen werden alle zulässigen Bewerbende zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Die Auswahlentscheidung erfolgt kurzfristig nach Beendigung der Auswahlgespräche. Die Bewerbenden erhalten zeitnah eine Mitteilung über das Auswahlergebnis.
Wie gestaltet sich ein Auswahlgespräch?
An einem Auswahlgespräch nimmt eine Vertretung des Fachamtes sowie eine Personalreferentin bzw. ein Personalreferent des Amtes für Personal- und Organisationsmanagement teil. Ebenfalls teilnehmen können ein Mitglied des Personalrates, des Frauenbüros sowie ggf. ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung. Im Rahmen des Auswahlgespräches werden verschiedene Kompetenzen geprüft, welche für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle maßgebend sind. Dabei wird regelmäßig auf strukturierte Einzelinterviews mit Fragen und Fallbeispielen, eine Präsentation und praxisnahe Rollenspiele zurückgegriffen. Es wird empfohlen, sich zur adäquaten Vorbereitung auf das Auswahlverfahren mit den in der Stellenausschreibung hinterlegten Aufgaben und Kompetenzen inhaltlich auseinanderzusetzen.
Die Auswahlgespräche finden zumeist im Rahmen der üblichen Servicezeiten in Präsenz in Dienstgebäuden der Stadtverwaltung Duisburg statt. Vereinzelt werden Gespräche online über Microsoft Teams durchgeführt. Ein Auswahlgespräch dauert in der Regel 30 bis 90 Minuten.
Wer steht mir bei Rückfragen zur Verfügung?
In jeder Stellenausschreibung ist sowohl eine Kontaktperson aus dem Bereich, in welchem sich die ausgeschriebene Stelle befindet, als auch eine Kontaktperson des Amtes für Personal- und Organisationsmanagement angegeben. Diese Personen stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen in Bezug auf die ausgeschriebene Stelle zur Verfügung. Sollten Sie allgemeine Fragen zu einer Bewerbung oder zur Karriere bei der Stadt Duisburg haben, stehen Ihnen in der Rubrik “Kontakt“ zentrale Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner gern zur Verfügung. Nutzen Sie diese Kontaktmöglichkeiten bei Rückfragen gern telefonisch oder per E-Mail.