Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte

Wir bieten unseren Mitarbeitenden nicht nur eine attraktive Vergütung, sondern investieren auch in deren Zukunftsvorsorge.  Unsere Tarifbeschäftigen profitieren von einer arbeitgeberfinanzierten Zusatzversorgung, die eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter garantiert.

Auf der Website der Rheinischen Zusatzversorgungskassen erfahren Sie mehr über diese Vorteile und Leistungen.

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Die Entgeltumwandlung – ein weiterer Baustein Ihrer Altersvorsorge

Die Stadt Duisburg unterstützt ihre Beschäftigten nicht nur im Arbeitsalltag, sondern auch bei der finanziellen Absicherung für die Zukunft. Mit der Entgeltumwandlung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Altersversorgung freiwillig zu ergänzen und langfristig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Was bedeutet Entgeltumwandlung?

Im Rahmen des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung im kommunalen öffentlichen Dienst können Tarifbeschäftigte seit 2003 einen Teil ihres Gehalts direkt in eine zusätzliche Altersversorgung investieren. Dafür arbeitet die Stadt Duisburg mit zwei ausgewählten, zuverlässigen Anbietern zusammen.

Ihre Vorteile

  • Mehr Sicherheit im Alter: Ergänzen Sie Ihre gesetzliche Rente und die betriebliche Zusatzversorgung durch eine dritte Säule.
  • Steuer- und sozialabgabenfrei: Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung können Sie steuer- und sozialversicherungsfrei in Ihre Altersvorsorge einzahlen.
  • Flexible Gestaltung: Sie entscheiden selbst, in welcher Höhe Sie Ihr Gehalt umwandeln möchten – innerhalb der tariflichen Grenzen.
  • Langfristig lohnend: Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, sodass sich für Sie ein finanzieller Vorteil ergibt.

So funktioniert es

Der gewünschte Betrag wird vom Bruttoentgelt abgezogen, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Ab Rentenbeginn ist die Leistung dann mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern – dieser liegt in der Regel niedriger als während des aktiven Berufslebens. Zudem besteht ab Rentenbeginn Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Mit der Entgeltumwandlung leisten Sie einen wertvollen Beitrag für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter – einfach, steuerbegünstigt und zukunftsorientiert.