Beratung

Schüler*innen systematisch und regelmäßig zu beraten, ist ein wichtiger Bestandteil im Prozess der Beruflichen Orientierung.

Wer?

Jugendliche, Lehrkräfte, Beratungsfachkräfte der Agentur für Arbeit und Hochschulen, Eltern und weitere am BO-Prozess Beteiligte wie z. B. Fachkräfte für Schulsozialarbeit und Partner*innen öffentlicher Institutionen wie die IHK oder HWK.


Wie?

Erfolgreiche Beratung erfordert einen entsprechenden Rahmen und die Verabredung zu einem systematischen und kontinuierlichen Austausch:
Die Schulen beraten alle Schüler*innen ab dem 8. Jahrgang jeweils halbjährlich individuell zu ihrer Beruflichen Orientierung und Lernfortschritten. Ziel ist es, dass Schüler*innen ihren bisherigen Prozess der Beruflichen Orientierung reflektieren und darauf aufbauend die weiterführenden Schritte für die anstehenden Phasen in den Blick nehmen. Hierdurch erlangen sie zunehmend Entscheidungskompetenz.

Daher ist die halbjährliche Vereinbarung von Entwicklungszielen empfehlenswert, auch unter Beteiligung der Eltern. Die Gespräche und Vereinbarungen sollen im Portfolioinstrument (z. B. Berufswahlpass NRW) dokumentiert werden.


Warum?

Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrer*innen (§ 5 Abs. 1 und § 9 Abs. 1und 3 ADO – BASS 21 – 02 Nr. 4).
Sie bezieht sich vor allem auf die Beratung von Schüler*innen sowie von Erziehungsberechtigten über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege einschließlich der Beruflichen Orientierung. Zudem umfasst sie die Beratung von Schüler*innen sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten.


Abschließende Ziele

Die Schüler*innen

  • sollen aktiv und eigenverantwortlich ihre Bildungsbiografie und Berufsbiografie gestalten, 
  • tauschen sich mit Lehrkräften und ggf. mit anderen Akteuren und ihren Eltern „auf Augenhöhe“ über ihren Prozess der Beruflichen Orientierung aus,
  • stellen ihren bisherigen Prozess der Beruflichen Orientierung reflektiert dar und formulieren weiterführende Schritte,
  • sollen Klarheit über ihre eigenen Ziele bekommen und die eigenen Ressourcen erkennen und mobilisieren,
  • werden aktiv in die Planung und Gestaltung des eigenen Prozesses der Beruflichen Orientierung eingebunden,
  • erwerben zunehmend Sach- und Urteilskompetenz sowie Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit, um ihren Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine duale Ausbildung, in weiterführende Bildungsgänge und Maßnahmen oder ins Studium selbstverantwortlich und zielbewusst zu gestalten und diese im Sinne einer allgemeinen Berufswahlkompetenz für weitere Übergänge und Veränderungen in der Berufsbiografie nutzen zu können. Das selbstverantwortliche Lernen soll gestärkt werden. Die Ausbildungsreife der einzelnen Schülerinnen und Schüler soll nachhaltig entwickelt werden.