Impfungen - FAQ
Antworten auf die meist gestellten Fragen rund um das Thema Impfen.
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STAND: 27.09.2022
Ab wann steht der neu zugelassene Corona-Impfstoff zur Verfügung?
Nachdem die Stiko eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hat, bietet auch die Stadt Duisburg ab sofort für die in der Empfehlung genannten Zielgruppen Auffrischungsimpfungen mit dem an die Omikronvariante BA.1 angepassten Impfstoff an. Außerdem steht auch der zweite angepasste Impfstoff (Omikron BA.4/5) zur Verfügung.
Weitere Infos zur Empfehlung der Stiko gibt es auf den Seiten des RKI unter
- jeweils dienstags, donnerstags und samstags von 10.30 bis 17.30 Uhr
Die Stadt Duisburg wird bei steigender Nachfrage ein ausreichendes Immunisierungsangebot gewährleisten.
Wird in Duisburg auch mit Novavax geimpft?
Die Stadt Duisburg bietet Impfungen mit Novavax für alle Bürgerinnen und Bürger an.
Da die Stadt Duisburg ein großes Kontingent dieses Impfstoffes erhalten hat, kann über diese Priorisierung hinaus ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern bis auf Weiteres ein Impfangebot mit Novavax gemacht werden.
Unterlagen, die alle zur Impfung mitbringen sollten:
- Impfpass, falls nicht vorhanden wird eine Impfbescheinigung ausgestellt
- Medizinische Unterlagen (z. B. Herzpass, Allergieausweis, Diabetikerausweis, Medikamentenliste, ärztliches Zeugnis)
- Ausgefüllter Aufklärungs- und Anamnesebogen (Öffnet in einem neuen Tab) sowie die Einwilligungserklärung
- Sofern vorhanden Personalausweis oder anderer Lichtbildausweis
Novavax wird im Averdunk-Centrum verimpft
Welche Ärzt*innen bieten Wiederholungsimpfungen an?
Muss ich mich impfen lassen bzw. gibt es Menschen, die sich (beruflich) impfen lassen müssen?
Eine generelle Impfpflicht besteht bislang nicht, es besteht nur eine Impfpflicht für Mitarbeiter*innen in bestimmten medizinischen und nicht medizinischen Bereichen.
Existiert eine spezielle COVID-19-Impfung für Kinder?
Ja, die Stadt Duisburg bietet die Möglichkeit an, Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zu impfen:
Im Averdunk-Centrum, Königstr. 63-65, Mitte
dienstags, donnerstags und samstags von 10.30 bis 17.30 Uhr
Eltern sollten zur Impfung ihrer Kinder Ausweis, Impfausweis und einen ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen mitbringen.
Eine Buchung im Terminportal ist nicht mehr erforderlich.
Bereits gebuchte Erst- und Zweittermine behalten aber weiter ihre Gültigkeit.
Da entsprechende Impfungen bei Kindern inzwischen auch von Hausärzten/Allgemeinmedizinern durchgeführt werden dürfen, werden die Kinderimpfungen im Zelt am Hauptbahnhof ab dem 1. April nicht mehr von Kinderärzten, sondern von Allgemeinmedizinern erfolgen.
Eltern, deren Kinder besondere gesundheitliche Probleme haben, bittet die Stadt Duisburg ausdrücklich darum, den eigenen Kinderarzt aufzusuchen.
Für die Impfung ist außerdem eine Einwilligung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei Unterschrift nur einer sorgeberechtigten Person bestätigt diese, dass die Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person eingeholt wurde. Für die Impfung gegen COVID-19 ist entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) eine ärztliche Beratung und Aufklärung vor Ort erforderlich. Verimpft wird ein speziell für Kinderimpfungen freigegebener Impfstoff der Firma Biontech, der für Kinder entsprechend dosiert ist.
Für Kinder mit einer Vorerkrankung werden eine 2. Impfung nach frühestens 3 Wochen und eine Auffrischimpfung nach 6 Monaten empfohlen.
Gesunde Kinder erhalten nur eine Impfstoffdosis.
Für gesunde Kinder mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen kann eine zweite Impfung nach 3 Wochen vorgenommen werden.
Hinweis:
Kinder ab 12 Jahren werden mit dem gleichen Impfstoff von Biontech geimpft wie Erwachsene.
Wer erhält die 4. Impfung?
Berechtigt sind folgende Gruppen:
1. Menschen ab dem Alter von 60 Jahren,
2. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
3. Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren und
4. Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zur Bewohnerschaft bzw. zu Patientinnen und Patienten.
Gruppe 1-3 nach 3 Monate nach der 3. Impfung;
Gruppe 4 nach 6 Monaten
VOR DER IMPFUNG
Wo wird in Duisburg geimpft?
- Bei Haus- und Fachärzten, siehe hier (Öffnet in einem neuen Tab).
- Kostenlose Impfungen ohne vorherige Anmeldung:
dienstags, donnerstags und samstags von 10.30 bis 17.30 Uhr
im Averdunk-Centrum, Königstr. 63-65, Mitte
An wen kann ich mich wenden, wenn noch individuelle Fragestellungen zur Impfdokumentation offen sind?
Zur Klärung offener Fragen bietet die Stadt Duisburg ab dem 20. April eine Anlaufstelle im Averdunk-Centrum, Königstr. 63-65, Mitte.
Öffnungszeiten:
dienstags, donnerstags und samstags von 10.30 bis 17.30 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten sind die Kolleginnen und Kollegen per E-Mail unter impfdokumentationstadt-duisburgde erreichbar.
Impfangebote - stationär und mobil - was muss ich wissen?
- Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig.
- Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit die Erst- und Drittimpfung zu erhalten.
- Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab.
- Zur Grundimmunisierung benötigt man jeweils 2 Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff oder mit Novavax
- Die Boosterung (3.Impfung) wird immer mit einem mRNA-Impfstoff und frühestens nach Ablauf von 3 Monaten empfohlen.
- Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
- Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
- Kinder ab 12 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten geimpft werden.
Findet vor der Impfung eine Untersuchung statt?
Vor der Impfung findet nur in begründeten Einzelfällen eine Untersuchung statt.
Darf ich mich auf Grund meines Gesundheitszustandes impfen lassen?
Die endgültige Impfentscheidung trifft der verantwortliche Arzt in direkter Absprache mit dem Patienten individuell. Es werden alle Aspekte eventuell bestehender Vorerkrankungen besprochen. Es erfolgt ebenfalls eine Abklärung bei einem Verdacht, ob die zu impfende Person eventuell bereits infiziert ist.
Personen, die Vorerkrankungen haben oder an einer chronischen Krankheit leiden, sollten zuvor Rücksprache mit ihrem Hausarzt halten.
Ich bin aktuell erkrankt, darf ich trotzdem geimpft werden?
Akut erkrankte Personen sollten sich nicht impfen lassen.
Ich bin aktuell an Corona erkrankt, darf ich trotzdem geimpft werden?
Personen, die aktuell an einer COVID-19 Infektion erkrankt sind, wird nach aktuellem Stand der klinischen Forschung keine Impfung empfohlen. Sie gelten 28 Tage nach positiver PCR-Testung bis zum Ablauf von drei Monaten als geschützt. Erst danach sollte eine Auffrischungsimpfung erfolgen.
Ich hatte bereits Covid-19. Muss ich dennoch geimpft werden oder ist eine Impfung nicht mehr notwendig?
In der Regel sollte drei Monate nach einer durchgemachten Covid-19-Erkrankung eine Impfung erfolgen. Besprechen Sie bitte mit dem Impfarzt, ob eine zweite Impfung für den vollständigen Impfschutz notwendig ist.
ABLAUF DER IMPFUNG
Wie wird der Impfstoff verabreicht?
Der Impfstoff wird wie jede andere Impfung auch in den Oberarmmuskel injiziert.
Wie viele Impfungen sind notwendig?
Bei den Impfstoffen von BioNTec, Moderna und Novavax sind zwei Impfdosen im Abstnd von drei Wochen notwendig.
Die Impfstoffe AstraZeneca und Johnson&Johnson werden nicht mehr verimpft.
Wer ist für die Drittimpfung (Booster) berechtigt?
Die dritte Impfung (Boosterimpfung) ist für alle Personen ab 12 Jahre zugelassen.
Eine Boosterung ist 3 Monate nach der 2. Dosis möglich.
Für Kinder von 5-11 Jahren mit einer Vorerkrankung wird eine 3. Impfung 6 Monate nach der 2. Impfung empfohlen.
Ab wann kann die Drittimpfung (Booster) erfolgen?
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium empfiehlt zurzeit die Auffrischungsimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung.
Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, um den Immunschutz zu verbessern, sollen in einem Abstand von mindestens 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten.
Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mindestens 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.
Ist es richtig, dass die Drittimpfung grds. bei den niedergelassenen Ärzten erfolgen soll?
Grundsätzlich sollen seit dem 01.10. alle Impfungen bei den niedergelassenen Ärzten (Öffnet in einem neuen Tab) durchgeführt werden. Die Angebote der Stadt stellen ein die Regelversorgungsstrukturen ergänzendes niederschwelliges Angebot dar.
In welchen Fällen werden die "Boosterimpfungen" durch das mobile Angebot vorgenommen?
Mobile Impfungen werden nur punktuell nach den rechtlichen Vorgaben durchgeführt.
Welcher Nachweis ist erforderlich? Impfpass/CovPass-App oder offizielle Bestätigung über die erfolgte Zweitimpfung?
Jede allgemeingültige Impfdokumentation wird akzeptiert. (z.B. die Erwähnten)
Wie läuft die Impfung und die Terminvergabe bei den niedergelassenen Ärzten ab?
Termine für eine Impfung beim niedergelassenen Arzt werden dort vergeben.
Brauche ich einen aktuellen Covid-19 Test?
Eine Testung vor der Impfung ist nicht notwendig. Allerdings sollten Sie sich nicht impfen lassen, wenn Anzeichen einer COVID-Erkrankung bei Ihnen vorliegen. In Zweifelsfällen besprechen Sie sich vorab mit Ihrem Hausarzt.
NACH DER IMPFUNG
Ich bin geimpft worden und fühle mich jetzt krank. Was muss ich tun?
Sollte es Ihnen nach der Impfung schlecht gehen, wenn Sie bereits wieder zu Hause sind, so ist der Hausarzt – wie sonst auch - Ihr erster Ansprechpartner.
In Notfällen ist natürlich ein Notarzt zu kontaktieren.
Ich bin geimpft worden, muss ich noch eine Maske tragen und mich an die CoronaSchVO halten?
Auch nach der Impfung ist weiterhin eine gegenseitige Rücksichtnahme aller Einwohner*innen notwendig. Zumal ein Geimpfter auch weiterhin andere anstecken kann. Ein Einhalten der AHA+L+A-Regeln (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen, Lüften, Corona-Warn-App benutzen) ist weiterhin notwendig.
INFORMATIONEN RUND UM DIE IMPFSTOFFE
Welche Impfstoffe werden aktuell geimpft?
Aktuell wird mit den Impfstoffen BioNTec, Moderna und Novavax geimpft.
Die Entscheidung, mit welchem Impfstoff Sie geimpft werden, treffen Sie in Absprache mit dem Arzt.
Wodurch unterscheiden sich die Impfstoffe?
Die Impfstoffe unterscheiden sich insbesondere durch ihre Funktionsweise. Bei den Impfstoffen der Firmen Moderna und BioNTec handelt es sich um neuartige mRNA-Impfstoffe. Hier findet die Bildung der Immunabwehr statt, indem Bruchstücke des Viruserbmaterials in den Köper eingebracht werden und der Körper darauf mit der Bildung einer Immunantwort reagiert. Ihr Erbgut wird dadurch nicht verändert.
Der Impfstoff der Firma Moderna kann, entsprechend den STIKO-Empfehlungen, nicht für Personen unter 30 Jahren angewendet werden. Hier wird der Impfstoff des Herstellers BioNTec zum Einsatz kommen.
Bei dem Impfstoff der Firma Novavax handelt es sich um einen Proteinimpfstoff. Hierbei werden künstlich hergestellte Hüllenteile des Virus zur Antikörperbildung verimpft.
Bestehen Unterschiede zwischen den mRNA Impfstoffen (BioNTec und Moderna)?
Nach aktuellem Stand der Wissenschaft bestehen keine Wirkunterschiede zwischen den oben genannten Impfstoffen.
Der Impfstoff der Firma Moderna kann, entsprechend den STIKO-Empfehlungen, nicht für Personen unter 30 Jahren angewendet werden. Hier wird der Impfstoff des Herstellers BioNTec zum Einsatz kommen.
An wen kann ich mich wenden, wenn noch individuelle Fragestellungen zur Impfdokumentation offen sind?
Zur Klärung offener Fragen bietet die Stadt Duisburg ab dem 20. April eine Anlaufstelle im Averdunk-Centrum, Königstr. 63-65, Mitte.
Öffnungszeiten:
dienstags, donnerstags und samstags von 10.30 bis 17.30 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten sind die Kolleginnen und Kollegen per E-Mail unter impfdokumentationstadt-duisburgde erreichbar.
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