Corona-Regelungen - FAQ

Corona-Testungen


Regelungen in Leichter Sprache


Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Damit werden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.

Die aktuell noch geltenden Regeln können jederzeit beim Land NRW nachgelesen werden:

Verordnungen und Allgemeinverfügungen Land NRW (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Regelungen in Leichter Sprache:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/corona-regeln-leichte-sprache-bf.pdf (Öffnet in einem neuen Tab)

Maskenpflicht in städtischen Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen

Mit Ablauf der Arbeitsschutzverordnung-Corona und den weiter sinkenden Infektionszahlen wird es möglich, entsprechende Lockerungen bis auf Weiteres auch für die Stadtverwaltung umzusetzen.

So entfällt ab Donnerstag, 26. Mai, die Maskenpflicht in städtischen Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen.

Dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, empfehlen wir weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.