Corona-Regelungen - FAQ
Stand: 03.04.2022
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit wurden seit Sonntag, 3. April, 0.00 Uhr, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert.
Die aktuell noch geltenden Regeln können jederzeit beim Land NRW nachgelesen werden:
https://www.land.nrw/corona/faq (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Regelungen in Leichter Sprache:
Maskenpflicht in städtischen Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen
Ab dem 3. April entfallen auch bei der Stadtverwaltung die 3G-Zugangskontrollen für die Innenräume und bei städtischen Veranstaltungen.
In städtischen Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen (VHS, Theater, Stadtbibliothek, Filmforum etc.) gelten aber auch weiterhin die Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske), Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen. Der Zutritt zu den Bürgerservicestationen ist ausschließlich mit einer FFP2/KN95 Maske möglich.
Nach Entscheidung des Krisenstabes gilt bei allen städtischen Veranstaltungen die Pflicht zum Tragen des vorgenannten Mund-Nasen-Schutzes auch am Platz.