Spendenbescheinigung

Die Stadt Duisburg ist zuwendungsberechtigter Spendenempfänger. Bei allen Zuwendungen muss die Stadt die Vereinnahmung in ihrem Haushalt abbilden und den Nachweis der gemeinnützigen Verwendung nachhaltend dokumentieren.

Geldspenden

Bei Geldspenden an die Stadt Duisburg ist es kein Problem eine Zuwendungsbestätigung auszustellen.

Sachspenden

Bei gebrauchten Gegenständen ist die Aushändigung einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich. Sollte es sich um neuwertige Sachspenden handeln, bedarf es einer Einzelfallprüfung.

Kontakt

Amt für Kommunikation
Anlaufstelle für bürgerschaftliches Engagement