Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 29 –Homberg– „Bismarckplatz“
Der Planentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 29 –Homberg– „Bismarckplatz“ kann von Samstag, 1. April, bis einschließlich Samstag, 15. April, öffentlich eingesehen werden.
Mittwoch, 15. März 2023 | Stadt Duisburg - Ziel und Zweck der Aufhebung des Bebauungsplanes ist es, den derzeitigen Anschein der Rechtswirksamkeit zu beseitigen und dadurch Rechtsunsicherheit bei planungsrechtlichen Beurteilungen zu vermeiden.
Der Planentwurf kann in dem vorgenannten Zeitraum im Internet unter ww.duisburg.de/bauleitplanung öffentlich eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können hierzu Stellungnahmen abgeben werden. Diese sind an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg zu richten und werden vom Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement entgegengenommen.
Die Planunterlagen können im Auslegungszeitraum auch im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 in der Duisburger Innenstadt eingesehen werden.
Termine zur Einsichtnahme sind telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0160 94480760 oder per E-Mail an
c.lebiadzenkastadt-duisburgde innerhalb der Auslegungsfrist individuell zu vereinbaren. Auskünfte zu dem Entwurf können nur telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache gegeben werden.