Stadt weist Bodenschutzgebiet aus

Um den Umgang mit Bodenbelastungen in bestimmten Bereichen Duisburgs verbindlich zu regeln, beabsichtigt die Stadt ein Bodenschutzgebiet auszuweisen. Über die entsprechende Rechtsverordnung entscheidet der Duisburger Rat in seiner Sitzung nach der Sommerpause.

Mittwoch, 17. August 2022 | Stadt Duisburg - Das Bodenschutzgebiet wird zunächst für Bereiche südlich der Ruhr und östlich des Rheins festgesetzt und soll in einem nächsten Schritt auf betroffene Bereiche westlich des Rheins erweitert werden. Neben dem Stadtteil Wanheim-Angerhausen und Teile Hüttenheims wird sich das Bodenschutzgebiet auch über Teile der Bezirke Mitte und Süd erstrecken. Nach der Erweiterung sollen dann auch Bereiche von Rheinhausen dazugehören. Für den Duisburger Norden ist hingegen die Ausweisung eines Bodenschutzgebietes nicht erforderlich.

Bereits im Jahr 2002 hat die Stadt Duisburg Empfehlungen zum Anbau von Nutzpflanzen und Hinweise für das Verhalten spielender Kinder herausgegeben. Infolge der Industriegeschichte der Stadt und industrieller Prozesse haben sich in der Vergangenheit diverse Schadstoffe im Boden abgelagert. Die Stadt hat aufgrund der Bodenbelastungen bereits alle Kinderspielflächen untersucht und bei Bedarf saniert. Gleiches gilt für die städtischen Kleingartenanlagen in den betroffenen Bereichen.

Auch private Hausgärten in dem besonders stark beeinträchtigten Stadtteil Wanheim-Angerhausen und dem nördlichen Bereich von Hüttenheim wurden gezielt untersucht und wenn möglich und nötig bautechnisch saniert.

Untersuchungen haben aber auch gezeigt, dass in weiteren Teilen Duisburgs hohe Gehalte an dem Schwermetall Cadmium im Boden vorhanden sind. In diesen Bereichen ist es jedoch nicht erforderlich, aufwändige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Dort reicht es aus, wenn Betroffene in den Gärten die Anbaufläche von Gemüse auf 10 Quadratmeter beschränken, da sich Cadmium besonders in vielen Gemüsepflanzen anreichert. Der Gemüseanbau auf größeren Flächen je Garten ist nicht mehr erlaubt. Baum- und Strauchobst sind von dieser Regelung ausgenommen, da sich die Schadstoffe in diesen Pflanzen und ihren Früchten nicht so stark ansammeln.

Zum Bodenschutzgebiet Duisburg stellt die Stadt umfangreiche Hintergrundinformationen zur Verfügung: Ein kompaktes Faltblatt, eine vielseitige Informationsbroschüre, detaillierte Karten, eine Liste mit Fragen und Antworten und ein Informationsvideo finden Interessierte im Internet auf
duisburg.de/bodenschutzgebiet.

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