Haushaltsplanentwurf 2022 / 2023: Ende 2022 ist die Überschuldung Geschichte

Oberbürgermeister Sören Link wird gemeinsam mit Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack am Montag, 27. September 2021, den Entwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2026 in den Rat der Stadt einbringen.

Freitag, 24. September 2021 | Stadt Duisburg - Das Ergebnis ist überaus positiv. Dazu Oberbürgermeister Sören Link: „Duisburg hat sich der Verantwortung gestellt, die eigenen Finanzen wieder in Ordnung zu bringen – und hat es geschafft. Bereits 2022 könnte die Überschuldung unserer Stadt beendet werden und uns Möglichkeiten eröffnen, die jahrzehntelang unerreichbar schienen. Wenn es soweit ist, haben wir es wieder selbst in der Hand, in die Dinge zu investieren, die unsere Stadt nach vorne bringen: Bessere Schulen, Kitas und Straßen, mehr Personal und digitale Lösungen in der Verwaltung sowie umweltfreundliche Technologien im städtischen Dienstleistungsangebot. Diese Auswahl zeigt, dass es viel zu tun gibt und solide Finanzen, wie im Doppelhaushalt 2022/2023 dargestellt, die besten Voraussetzungen dafür bieten.“

Vom Stärkungspakt Stadtfinanzen zum Haushaltssicherungskonzept

Mit dem Entwurf des Doppelhaushalts geht der Sanierungszeitraum des Stärkungspakts Stadtfinanzen zu Ende. Duisburg hat durch dieses Sanierungsprogramm seine Finanzen in den Jahren von 2012 bis 2021 in geordnete Bahnen gelenkt. Bis 2020 konnte durch die umfangreichen Konsolidierungsmaßnahmen und die finanzielle Unterstützung des Landes das seit 2010 bestehende negative Eigenkapital um rund 270 Millionen Euro abgebaut werden. Die Liquiditätskredite wurden von 2015 bis 2020 um annähernd 700 Millionen Euro reduziert.

Diese Erfolgsgeschichte wird auch im vorgelegten Entwurf mit dem Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2022/2023 fortgesetzt. Alle bereits umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen bleiben auch in den kommenden Haushaltsjahren in Kraft und bezeugen so den unbedingten Sparwillen, der in der Vergangenheit für hohe Jahresüberschüsse gesorgt hat und zukünftig noch mehr Freiheiten bringt. Denn das nächste wichtige Ziel ist schon in Sicht: Das Ende der Überschuldung und der Wiederaufbau einer Ausgleichsrücklage könnte schon zum Jahresende 2022 Realität werden. Dieser Schritt würde für Duisburg vor allem mehr Freiheiten bei der Gestaltung der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung und die nicht mehr erforderliche jährliche Genehmigung des Haushalts bedeuten.

Aufgrund des immer noch vorhandenen negativen Eigenkapitals ist die Aufstellung eines HSK kommunalrechtlich erforderlich. Dieses muss von der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt werden. Der Genehmigungsbescheid wird im Frühjahr 2022 erwartet. Für ein positives Votum aus Düsseldorf spielen neben dem im HSK dargelegten soliden Sanierungsweg auch die unterjährigen Prognosen sowie ein positiver Jahresabschluss eine Rolle.

Haushaltsausgleich: Finanzhilfen und der Sparwille Duisburgs zeigen Wirkung

Der Entwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 ist planerisch in beiden Jahren sowie in der mittelfristigen Finanzplanung ausgeglichen. Dabei kommt der Duisburger Haushalt – wie bereits 2021 – ohne die Konsolidierungshilfe aus dem Stärkungspakt aus. Der bereits im Haushaltsplan ausgeglichene Etat ist kein Novum, sondern wird bereits seit 2016 ununterbrochen erreicht.

Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack: „Auch mein zweiter Haushaltsentwurf als Stadtkämmerer in Duisburg wird ein planmäßig ausgeglichener Doppelhaushalt sein. Wir gehen seit über 10 Jahren einen konsequenten Konsolidierungsweg und dürfen gerade erleben, dass die eingeschlagene Richtung die richtige war: Die Überschuldung Duisburgs konnte seit 2015 spürbar verringert werden und wird wahrscheinlich bereits Ende nächsten Jahres endgültig Geschichte sein.“

Der Haushaltsentwurf 2022/2023 sieht für das kommende Jahr einen Jahresüberschuss von rd. 3,3 Mio. EUR und rd. 1,5 Mio. EUR im Jahr 2023 vor. Auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 können positive Jahresergebnisse dargestellt werden.

Die Lasten der Corona-Pandemie als große Herausforderung

Die fortschreitende Impfkampagne erreicht auch in Duisburg immer mehr Menschen und hilft dabei, die weltweit noch andauernde Covid-19-Pandemie in den Griff zu bekommen. Die Finanzschäden im Duisburger Haushalt sind ebenso real wie die virusbedingte Gesundheitsgefahr und bleiben ein Risiko für den Duisburger Haushalt. Die finanziellen Corona-Lasten dürfen zwar im Haushalt aufgrund rechtlicher Bestimmungen in der Bilanz buchhalterisch isoliert werden. Spätestens jedoch ab 2025 muss dieser Bilanzposten abgeschrieben werden, was die Belastung für den Haushalt zunächst nur in die Zukunft verschiebt. Zudem hat das Land die Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für 2020 und 2021 teilweise nur kreditär gewährt und beabsichtigt, dieses Geld wieder zurückzufordern.

Stadtdirektor und Stadtkämmerer Martin Murrack sieht diese Situation kritisch: „Die Corona-Lasten bedeuten für den Duisburger Haushalt im Grunde eine zweite Verschuldung, die wir in den kommenden Jahren ebenfalls abbauen müssen. Das Land NRW darf daher die Kommunen nicht auf diesen Kosten sitzen lassen. Ohne starke Kommunen – und dazu zählt auch eine solide Finanzausstattung – können wir die Corona-Krise nicht meistern.“

Interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die mehr über die Finanzen ihrer Stadt erfahren möchten, steht der Haushaltsplanentwurf 2022/2023 in elektronischer Form auf der Internetseite der Stadt Duisburg zur Verfügung (jedoch nicht vor der Ratssitzung am 27. September 2021, 15:00 Uhr). Dabei besteht im Rahmen der Online-Bürgerbeteiligung die Möglichkeit, den Haushaltsplan aufbereitet einzusehen sowie sich per E-Mail an buergerreferatstadt-duisburgde zu äußern.

Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung (§ 80 Abs. 3 GO NRW) liegt der Entwurf der Haushaltssatzung 2022/2023 mit ihren Anlagen darüber hinaus in der Zeit vom 27. September, 15:00 Uhr bis 25. November in der Stadtkämmerei – Duisburg-Mitte, Alter Markt 23, Zimmer 207 – während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2022/2023 mit ihren Anlagen können Einwohnerinnen und Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 18 Tagen ab dem Beginn der Auslegung am 27. September, 15:00 Uhr bis zum 15. Oktober, 24:00 Uhr erheben. Sie sollten schriftlich abgefasst und an den Oberbürgermeister, Stadtkämmerei, Alter Markt 23, 47049 Duisburg, adressiert werden.

Stadt Duisburg
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