Unbürokratische Hilfe für Gastronomie: Stadt Duisburg erlässt Fristverlängerung für Gaststättenerlaubnis

Durch das weiterhin andauernde Infektionsgeschehen leidet die Gastronomie seit etwa einem Jahr unter erheblichen Einschränkungen und Belastungen.

Dienstag, 30. März 2021 | Stadt Duisburg - Einige Gaststättenbetriebe können seit dem 17. März 2020 bis heute nicht oder nur in eingeschränktem Umfang öffnen. Nach § 8 Gaststättengesetz erlischt eine Gaststättenerlaubnis, wenn der Inhaber den Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Grundsätzlich gilt: Wird kein Verlängerungsantrag gestellt, erlischt kraft Gesetzes eine solche Gaststättenerlaubnis.

Um das zu verhindern, hat die Stadt Duisburg für ihren Zuständigkeitsbereich eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese gewährt den betroffenen Inhabern automatisch eine Fristverlängerung bis zum 31. Juli 2022. Diese Allgemeinverfügung gilt für Gastronomiebetriebe auf dem Gebiet der Stadt Duisburg. Die Jahresfrist wird so auch ohne ausdrücklichen Antrag unbürokratisch verlängert. Für die betroffenen Betriebe ist damit der Fortbestand der Erlaubnis sichergestellt, ohne dass sie selbst tätig werden müssen oder zusätzliche Gebühren anfallen.

Gaststättenbetreiber können für weitere Nachfragen zum Thema die E-Mail-Adresse gaststaettenstadt-duisburgde nutzen.

Stadt Duisburg
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