Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2020: Veränderte Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Herabsetzung der erforderlichen Anzahl von Unterstützungsunterschriften

Am 30. Juni sind im Amtsblatt der Stadt Duisburg die veränderten öffentlichen Bekanntmachungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl am 13. September erschienen. Die Bekanntmachungen sind online unter www.duisburg.de/rathaus/stadtverwaltung/amtsblatt.php einsehbar.

Donnerstag, 02. Juli 2020 | Stadt Duisburg - Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Land NRW am 29. Mai das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 erlassen, in dem - abweichend von den bisherigen Regelungen - die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge verlängert und das Unterschriftenquorum für die Kommunalwahl gesenkt wurde. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Chancengleichheit gewahrt bleibt und alle Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit haben, sich angemessen auf die Wahl vorbereiten zu können.

Unterstützungsunterschriften müssen von Parteien oder Wählergruppen, die nicht durchgehend in der zu wählenden Vertretung, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag vertreten waren oder neu gegründet wurden, eingereicht werden.

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge wurde um elf Tage verlängert (auf den 27. Juli 2020) und die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf 60 Prozent des ansonsten geltenden Umfangs reduziert. Das bedeutet für die Einzelbewerber im Rat der Stadt: zwölf Unterschriften pro Wahlbezirk (bisher: 20) sowie für die Reserveliste Rat der Stadt: 60 Unterschriften (bisher: 100).

Für die Wahlen zu den Bezirksvertretungen bedeutet dies Bezirk Walsum: 23 Unterschriften (bisher: 38); Bezirk Hamborn: 30 Unterschriften (bisher: 49); Bezirk Meiderich/Beeck: 30 Unterschriften (bisher: 49); Bezirk Homberg/Ruhrort/Baerl: 20 Unterschriften (bisher: 32); Bezirk Mitte: 30 Unterschriften (bisher: 50); Bezirk Rheinhausen : 30 Unterschriften (bisher: 50); Bezirk Süd: 30 Unterschriften (bisher: 50).

Der Rat der Stadt hat parallel dazu durch Änderung der Wahlordnung für den Integrationsrat ebenso das Unterschriftenquorum für Listenbewerbungen zum Integrationsrat von 60 auf 36 Unterstützungsunterschriften gesenkt.

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 27. Juli 2020, 18 Uhr bei der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik, In den Haesen 84, 47198 Duisburg eingegangen sein.

Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden, um mögliche Mängel noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist beseitigen zu können.

Alle notwendigen Formulare und Informationen können unter www.duisburg.de/wahlen_2020.php abgerufen werden.

Terminabsprachen für persönliche Vorsprachen und Beratungen sind unter 0203/283-3278 oder 0203/283-2892 zwingend erforderlich.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation