Starke-Familien-Gesetz stärkt Familien mit kleinem Einkommen

Kindern und Jugendlichen in Familien mit geringem Einkommen eröffnet das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) mehr Chancen auf Teilhabe. Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird ab dem 1. August unter anderem die gesellschaftliche Teilhabe für Kinder und Jugendliche noch einmal deutlich verbessert.

Montag, 15. Juli 2019 | Stadt Duisburg - Konkret bedeutet dies, dass die Schulmittelpauschale künftig erhöht wird: für August von 70 auf 100 Euro, für Februar (kommenden Jahres) von 30 auf 50 Euro. Die Umstellung erfolgt automatisch, es muss kein Antrag gestellt werden. Des Weiteren werden die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kita und Schule komplett übernommen, da der Eigenanteil wegfällt. Und auch die Leistungen für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinschaft, zum Beispiel bei einer Mitgliedschaft in einem Verein, werden auf monatlich 15 Euro erhöht.

„Gerade Familien mit kleinem Einkommen brauchen mehr Unterstützung. Der Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets ist ein weiterer Schritt in Richtung Chancengleichheit für Kinder unabhängig vom Geldbeutel“, betont Oberbürgermeister Sören Link.

„Mit der Maßnahme werden die Eltern nicht nur finanziell entlastet, sondern es fällt auch eine Menge Bürokratieaufwand für Eltern und die Verwaltung weg. Ich verspreche mir durch die Änderungen eine noch höhere Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“, so Sozialdezernent Thomas Krützberg und ergänzt: „Die Förderung von Familien und Kindern liegt mir besonders am Herzen.“

Der Fachbereich beim Amt für Soziales und Wohnen arbeitet mit Hochdruck an der Umstellung, bittet aber um Verständnis, dass die Änderungen aller Anspruchsberechtigten einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Von Nachfragen im Fachbereich bittet die Fachstelle daher abzusehen.

Auch für Kunden des Jobcenters erfolgt die Bearbeitung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beim Amt für Soziales und Wohnen. Die Schulmittelpauschale wird aber weiterhin automatisch durch das Jobcenter ausgezahlt.

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