Europawahl am 26. Mai 2019 – Zahlen, Daten, Fakten in Duisburg

Am 26. Mai 2019 finden die Wahlen zum neunten europäischen Parlament statt. In Duisburg sind rund 326.000 Wahlberechtigte in der Zeit von 8 bis 18 Uhr aufgerufen zur Urne zu gehen.

Mittwoch, 22. Mai 2019 | Stadt Duisburg - Das Gebiet der Stadt Duisburg ist in 323 Wahlbezirke (an 175 Standorten) eingeteilt. Zusätzlich wurden 57 Briefwahlbezirke eingerichtet. Bei der Europawahl gibt es keine Aufteilung des Stadtgebietes auf Wahlkreise.

Der jeweils zuständige Wahlraum sowie Angaben zur Barrierefreiheit wurde allen Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Es kommen im Wesentlichen dieselben Wahlräume wie bei der Bundestags- und Oberbürgermeisterwahl am 24. September 2017 zum Einsatz. Insgesamt sind bei dieser Wahl 79 Prozent aller Wahlräume (Wahlbezirke) barrierefrei zugänglich. Eine Liste aller Duisburger Wahlräume ist auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter „Wahl zum Europäischen Parlament“ zu finden.

Die 57 Briefwahlvorstände treten in der Erich-Kästner-Gesamtschule, Ehrenstraße 87, 47198 Duisburg (42 Briefwahlvorstände) und im Verwaltungsgebäude, In den Haesen 84, 47198 Duisburg (15 Briefwahlvorstände) zusammen.

Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen wurden rund 3.040 ehrenamtliche Helfer berufen. Bis auf wenige freie „Stellen“ sind alle Wahlvorstände besetzt.

Insgesamt sind 325.361 Duisburger (Stand: 22.5.) für die Europawahl wahlberechtigt, hiervon 168.865 Frauen und 156.496 Männer. Erstmalig bei der Europawahl dürfen 20.925 Bürgerinnen und Bürger wählen, davon sind 6.902 erstmalig überhaupt wahlberechtigt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs.1 GG,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten
in der Bundesrepublik Deutschland oder
in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 3 Monaten
in der Bundesrepublik Deutschland oder
in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unionsbürger müssen, wenn sie erstmals in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen wollen, einen Antrag stellen.

Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis konnten bis zum 5. Mai 2019 gestellt werden.

Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurde das Wählerverzeichnis zum Stichtag 14. April 2019 erstellt, sodass ab dem 15. April 2019 die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und versandt werden konnten.

Wahlberechtigung im Fall von Änderungen des Wohnsitzes

Für den Fall, dass Personen in der Zeit ab dem 15. April 2019 ihren Hauptwohnsitz innerhalb Duisburgs verlegt haben, bleiben sie in dem Wählerverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnadresse und können in dem ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilten Wahlraum ihre Stimme abgeben. Sollten sie ihren Hauptwohnsitz in der Zeit zwischen dem 15. April und 5. Mai 2019 von Duisburg in eine andere Stadt oder umgekehrt verlegen, bleiben sie in dem Wählerverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnanschrift gemeldet, es sei denn, sie beantragen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ihrer Zuzugsgemeinde. Alle Personen, die zum 14. April 2019 ihren Hauptwohnsitz in Duisburg hatten, wurden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Personen, die bis zum Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben und zuvor aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht wahlberechtigt waren, wurden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so können sie dennoch an der entsprechenden Wahl teilnehmen. Für die Stimmabgabe am Wahltag selbst genügt der Personalausweis/Identitätsausweis. Sollten sie sich nicht sicher sein, in welches Wahllokal sie müssen, so können sie diese Information bei Call Duisburg unter der Rufnummer 0203/94000 erfragen.

Briefwahl

Seit dem 15. April 2019 gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch (Internet: briefwahl.duisburg.de) beantragt werden. Briefwahlanträge werden bis einschließlich Freitag, 24. Mai 2019, 18.00 Uhr entgegengenommen.

Ab sofort sollten aber – um die Stimme noch rechtzeitig abgeben zu können - keine Briefwahlanträge mehr postalisch oder online gestellt werden. Der sichere Weg ist die Stimmabgabe direkt bei den eingerichteten Briefwahlstellen. Dann erreicht die abgegebene Stimme in jedem Fall die Auszählung.

Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beim Wahlamt In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg entgegengenommen. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf.

Die acht Briefwahlstellen wurden sowohl zentral im Verwaltungsgebäude In den Haesen 84 in Duisburg-Homberg als auch in fast allen Bezirksämtern eingerichtet. Für den Bezirk Mitte wurde die Briefwahlstelle nicht im Bezirksamt Mitte, sondern im Rathaus Duisburg eingerichtet. In allen Briefwahlstellen ist die Beantragung der Briefwahl vor Ort möglich und es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen.

Alle Briefwahlstellen sind noch bis Freitag entsprechend der regulären Öffnungszeiten und am Freitag, 24. Mai, zusätzlich bis 18 Uhr geöffnet.

Wenn nach Freitag, 18 Uhr noch für die Wahl relevante Post (z.B. Briefwahl) überbracht werden soll, so ist dies nur noch direkt bei der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik, In den Haesen 84, Duisburg-Homberg, oder über den Hausbriefkasten des Rathauses Duisburg, Burgplatz 19, Duisburg-Altstadt oder den Hausbriefkasten des Bezirksrathauses Homberg, Bismarckplatz 1, Duisburg-Homberg und das auch nur bis spätestens 18 Uhr am Wahltag möglich.

Die Briefwahlbeteiligung liegt insgesamt bislang (Stand: 21. Mai) bei 38.274. In 2014 lag die Briefwahlbeteiligung zum gleichen Zeitpunkt bei 34.458. 19.584 Wähler nutzen dabei den Onlinezugang zum Briefwahlantrag (OLIWA). Der seit vielen Jahren zu beobachtende steigende Trend zur Briefwahl hat sich fortgesetzt.

Stimmabgabe am Wahltag

Wenn für Wahlberechtigte ein Wahlschein ausgestellt wurde und sie nicht per Brief gewählt haben, so können sie gegen Vorlage ihres Wahlscheines sowie des Personalausweises in jedem Wahlraum der Stadt Duisburg ihre Stimme abgeben.

Ansonsten gilt: Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum seine Stimme abgeben, wo sie/er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der zuständige Wahlraum kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden oder bei Verlust über Call Duisburg unter 0203/94000 erfragt werden.

In jedem Fall ist es wichtig zu wissen, dass bei der Vorsprache im Wahlraum ggf. nicht allein die Vorlage der Wahlbenachrichtigung genügt, sondern grundsätzlich die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass, Identitätsausweis usw.) vom Wahlvorstand verlangt werden kann. Hierauf wurde auch im Text der Wahlbenachrichtigung hingewiesen.

Sollte kein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden können, kann der Wahlvorstand die Person zurückweisen und bitten, gegen Vorlage des Ausweises erneut vorzusprechen. Dies dient der Vorbeugung von Missbrauch ausschließlich dem Schutz des Wahlrechts einer jeden einzelnen Person.

Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmzettel in allen Wahlbezirken. Das vorläufige amtliche Endergebnis wird voraussichtlich ab etwa 22 Uhr vorliegen. Es wird durch den Stadtwahlleiter entsprechend bekannt gemacht.

Alle Auszählungen finden öffentlich statt. Sobald das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses durch den Wahlvorsteher verkündet und an den zentralen Ergebnisdienst telefonisch übermittelt. Dabei wird sichergestellt, dass nur autorisierte Ergebnisse gemeldet und weiter gegeben werden.

Der Verlauf der Auszählung kann über die Wahlergebnispräsentation im Internet unter http://wahlergebnis.duisburg.de/05112000/ verfolgt werden. Dort können die Ergebnisse nach den Duisburger Stadtbezirken, den Kommunalwahlbezirken und den 323 Wahlbezirken in Grafik- und Tabellenform abgerufen werden.

Am 3. Juni tagt der Stadtwahlausschuss um 13 Uhr öffentlich, um das amtliche Endergebnis der Europawahl festzustellen.

Stadt Duisburg
Amt für Kommunikation