Flächennutzungsplan Duisburg
Neue Wohnbauflächen, Platz für die Wirtschaft, Flächen für die Belange von Umwelt- und Naturschutz! Duisburg hat einen Plan für die städtebauliche Entwicklung der Stadt – den neuen Flächennutzungsplan!
Der Rat der Stadt Duisburg hat am 24. Februar 2025 den neuen Flächennutzungsplan (kurz FNP) für die Stadt Duisburg beschlossen.
Während der Ausfertigung berücksichtigten die Planerinnen und Planer die vielfältigen Interessen der Mitwirkenden. Fachleute, Verbände und Vereine sowie die Bürgerinnen und Bürger der Stadt brachten ihre Ideen und Hinweise ein. Die Aufgabe bestand darin, aus allen Anregungen, fachlichen Vorgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen einen Plan zu entwickeln, der die Interessen vieler Akteurinnen und Akteure – insbesondere der Stadtgesellschaft – berücksichtigt.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
- Der Flächennutzungsplan (FNP) liefert die Leitplanken für die künftige Entwicklung der Stadt Duisburg in Bezug auf Wohnen, Gewerbe, Industrie, Verkehr und Natur.
- Der FNP übernimmt eine Steuerungs- und Ordnungsfunktion für die nächsten 10 bis 15 Jahre.
- Er ist ein langfristiges Planungsinstrument und gibt grob die Richtung vor.
Schritte
- Der Rat der Stadt beschloss 2007 eine Neuaufstellung des FNP. Der bisherige Plan stammte aus dem Jahr 1986.
- Zwischen 2008 und 2015 wurde – verbunden mit umfangreichen Beteiligungsprozessen – die Stadtentwicklungsstrategie Duisburg2027 erarbeitet.
- Duisburgerinnen und Duisburger, Fachleute, Interessenvertretungen sowie Stadt- und Bezirkspolitik nahmen an dem Projekt teil.
- Die Hauptinhalte dieser Strategie dienten als Grundlage für den neuen FNP. Ideen, Anmerkungen und Kritik aus der Öffentlichkeit und von Fachleuten sowie neue rechtliche Voraussetzungen führten dazu, dass der FNP-Entwurf mehrfach überarbeitet wurde.
- Rund 850 Stellungnahmen wurden im Rahmen des Planungsprozesses eingebracht.
- Im Februar 2025 stimmte der Rat der Stadt Duisburg dem neuen Flächennutzungsplan zu.
- Die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigte den neuen FNP im August 2025.
- Mit der Bekanntmachung des FNP im Amtsblatt der Stadt Duisburg werden die Planinhalte für Behörden und die städtische Planung verbindlich. Der alte FNP von 1986 tritt damit außer Kraft. Für Bürgerinnen und Bürger oder Flächeneigentümer entfaltet der Plan jedoch keine unmittelbare Rechtskraft.
Inhaltlicher Schwerpunkt des neuen Flächennutzungsplans
Ziel ist es, die künftige Siedlungsentwicklung möglichst ohne die Inanspruchnahme von Freiflächen zu gestalten. Stattdessen sollen bereits brachgefallene oder baulich vorgeprägte Flächen genutzt werden.
Daher stellt der neue FNP rund drei Viertel aller Bauflächen auf bereits vorgenutzten Flächen dar. Die Größe solcher Flächen variiert – von ehemaligen Sportplätzen bis hin zu aufgegebenen Bahnanlagen wie am alten Güterbahnhof oder in Wedau.
